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Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Potsdam-Mittelmark - Fachdienst Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsüberwachung

Adresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)

Rechtsgrundlage(n)

Volltext

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

Zuständigkeit

Zuständig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte

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Termine

kalender 

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14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

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