Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung
Zuständige Stelle(n)
Landkreis Potsdam-Mittelmark - Fachdienst Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsüberwachung
Adresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Rechtsgrundlage(n)
Volltext
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
Zuständigkeit
Zuständig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte




