Unterschriften Beglaubigung
Rechtsgrundlage(n)
Volltext
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Zuständige Stelle(n)
Gemeinde Kloster Lehnin - FB 2 Sachgebiet 24 - Bürgerservice
Friedensstraße 314797 Kloster Lehnin
Frau Inis Hoffmann
Frau Dominique Kanter
Frau Mandy Menzel
Frau Harriet Ritzmann
