Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung
Rechtsgrundlage(n)
Volltext
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist nach deutschem Recht eine amtliche Bescheinigung, die bestätigt, dass einer Eheschließung zwischen zwei Verlobten, von denen wenigstens einer auch eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, nach der Rechtsordnung des Ausstellerlandes keine Ehehindernisse entgegenstehen, also insbesondere kein Mangel der Ehefähigkeit bzw. kein Eheverbot.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt des Wohnsitzes
Zuständige Stelle(n)
Gemeinde Kloster Lehnin - FB 2 Sachgebiet 24 - Bürgerservice
Friedensstraße 314797 Kloster Lehnin
Frau Inis Hoffmann
Frau Dominique Kanter
Frau Mandy Menzel
Frau Harriet Ritzmann
