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Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung für Waffen- oder Munitionssachverständige

Volltext

Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition wird bei Personen anerkannt, die glaubhaft machen, dass sie Schusswaffen oder Munition für wissenschaftliche oder technische Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder zu einem ähnlichen Zweck (Waffen-, Munitionssachverständige) benötigen.

Die Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen oder Munition wird in der Regel für Schusswaffen oder Munition jeder Art und unbefristet erteilt. Sie kann mit der Auflage verbunden werden, der Behörde in bestimmten Zeitabständen eine Aufstellung über den Bestand an Schusswaffen vorzulegen. Auf den Inhaber einer Waffenbesitzkarte für Schusswaffen jeder Art findet im Fall des Erwerbs einer Schusswaffe § 10 Abs. 1a keine Anwendung, wenn der Besitz nicht länger als drei Monate ausgeübt wird.

Erforderliche Unterlagen

Schriftlicher Antrag

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen, die erforderliche Sachkunde und ein Bedürfnis nachweisen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

50-200 Euro

Verfahrensablauf

Schriftlicher Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Schriftliche Entscheidung der Waffenbehörde.

Fristen

keine

Formulare/Schriftformerfordernis

Schriftformerfordernis (perspektivisch: Onlineverfahren)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales

Referat 44

Fachlich freigegeben am

15.04.2020

Zuständige Stelle

Polizeipräsidium

Ansprechpunkt

Polizeipräsidium, zuständige Polizeidirektion

Zuständige Stelle(n)

Polizeidirektion West

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14770Brandenburg an der Havel
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Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

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