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Anzeige eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes

Volltext

Möchten Sie einen Forstsamen- oder Forstpflanzenbetrieb führen, so müssen sie diesen bei der Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut des Landes Brandenburg anzeigen. Diese Landesstelle ist beim Landesbetrieb Forst Brandenburg angesiedelt.

Die Identitätssicherung von forstlichem Vermehrungsgut ist für die Forstwirtschaft von grundlegender Bedeutung. Daher werden bei der Erzeugung und dem Inverkehrbringen strenge Anforderungen an die Betriebe gestellt. Die Landesstellen haben die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen. Dazu werden die auf dem Gebiet tätigen Betriebe registriert und erhalten eine eindeutige Betriebsnummer. Diese ist auf allen Lieferpapieren, die das Vermehrungsgut begleiten, anzugeben.

Erforderliche Unterlagen

Anzeige mit folgenden Angaben:

  • Name des Betriebes,
  • Anschrift des Betriebes
  • verantwortliche Person
  • Datum der Betriebsaufnahme bzw. Abmeldung

Voraussetzungen

Die verantwortliche Person muss zuverlässig sein und über die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Die Anzeige reichen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular ein:

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus.
  • Senden Sie das Formular an die angegebene Adresse der Landesstelle.

Per Post erhalten Sie dann ihre Betriebsnummer und Hinweise zur Betriebsführung.

Bearbeitungsdauer

In der Regel 14 Tage

Fristen

Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Aufnahme bzw. Beendigung des Betriebes erfolgen, aber jedenfalls vor dem ersten Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut mit Lieferschein.

Formulare/Schriftformerfordernis

Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Aufnahme bzw. Beendigung des Betriebes erfolgen, aber jedenfalls vor dem ersten Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut mit Lieferschein.

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

17.07.2023

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Forst Brandenburg
 

Ansprechpunkt

Landesbetrieb Forst Brandenburg
Landesstelle Forstliches Vermehrungsgut (LSfoV)
Karnzow Nr 4

16866 Kyritz

Tel.: +49339718822         

und

Landesbetrieb Forst Brandenburg
Landesstelle Forstliches Vermehrungsgut (LSfoV)
August-Bebel-Str. 27

03185 Peitz

Tel.: +493560137115
Mail: LSfoV@LFB.brandenburg.de

Zuständige Stelle(n)

Landesstelle forstliches Vermehrungsgut (LSfoV)

Eberswalder Chaussee 3
15377 Waldsieversdorf
Telefon +49 33433 1515100
Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  

09:00–12:00 Uhr

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09:00–12:00 Uhr

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Mi   

geschlossen

Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   

geschlossen bzw.

nach telefonischer Terminvereinbarung

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
BIC:    
BYLADEM1001

 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
BIC:    
WELADED1PMB 

 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund