Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
Zuständige Stelle(n)
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Adresse
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Landkreis Potsdam-Mittelmark - Fachdienst Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsüberwachung
Adresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Sachgebiet 24 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Postanschrift
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Adresse
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Zuständiger Mitarbeiter
Tegenne Kirchhoff
03382 730726
Rechtsgrundlage(n)
- § 18 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
- Sondernutzungssatzung der Gemeinde Kloster Lehnin
Volltext
Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Spezielle Hinweise für Gemeinde Kloster Lehnin:Die Sondernutzungssatzung der Gemeinde Kloster Lehnin regelt den Gemeingebrauch von Straßen, Wegen und Plätzen. Antragspflichtig sind beispielsweise Plakatierungen und die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums (Aufstellen von Gerüsten, Container, Bauwagen etc. bei Baumaßnahmen). Liegt eine unerlaubte Sondernutzung vor, so kann diese als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.




