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Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Eintragung als Rückkehrer

Zuständige Stelle(n)

Sachgebiet 24 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung

Postanschrift
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Adresse
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin

Stabsstelle Recht

Postanschrift
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Adresse
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin



Zuständiger Mitarbeiter

Stephan Arnold
Telefon 03382 730721

Volltext

Für jeden Wahlbezirk wird ein Verzeichnis der Wahlberechtigten Personen geführt. Das Wählerverzeichnis stellt die Grundlage für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl dar. Es sichert, dass nur die Wahlberechtigten an der Wahl teilnehmen und ihre Stimme nur einmal abgeben. Es wird am 42. Tag vor der Wahl erstellt, indem alle Wahlberechtigten, die mit Hauptwohnsitz im Einwohnermelderegister im Wahlgebiet registriert sind, von Amts wegen eingetragen werden. Haben Sie nach dem 42. Tag vor der Wahl die Wahlberechtigung durch Zuzug in das Wahlgebiet erworben, werden Sie ebenfalls von Amts wegen eingetragen. Über die Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.

Erfolgt jedoch nur ein Umzug innerhalb der Gemeinde, dann verbleibt die Eintragung im Wählerverzeichnis des ursprünglichen Wahlbezirkes. Findet jedoch ein Umzug in einen anderen Ortsteil statt, in dem ein Ortsbeirat oder Ortsvorsteher gewählt wird, dann werden Sie ebenfalls in das Wählerverzeichnis von Amts wegen eingetragen.

Rechtsgrundlage(n)

§§ 23 und 24 BbgKWahlG, §§ 13 bis 15 BbgKWahlV

Voraussetzungen

Rückkehrer oder Rückkehrerin sind Sie, wenn Sie

  • noch keinen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet haben,
  • Ihr Wahlrecht verloren haben, weil Sie aus dem Wahlgebiet weggezogen sind oder
  • Ihren Hauptwohnsitz verlegt haben, und wieder ins Wahlgebiet zurückkehren und Ihren Hauptwohnsitz erneut begründen.

Verfahrensablauf

Sie werden bei Zuzug von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Über die Eintragung werden Sie mit einer Wahlbenachrichtigung informiert.

Bearbeitungsdauer

umgehend

Fristen

Die Eintragung erfolgt bis zum 2. Tag vor der Wahl.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23

Fachlich freigegeben am

24.04.2020

Zuständigkeit

kreisfreie Stadt;

amtsfreie Gemeinde;

Amt;

Verbandsgemeinde

Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Tipps
Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

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07:30–12:.00 Uhr

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 * Onlineterminvergabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
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Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichen bzw. Zahlungsgrund