Ehemaliges Zisterzienserkloster in Lehnin | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteGrüne Weiden - Glückliche Tiere | zur StartseiteBadestelle am Emstaler Schlauch | zur Startseite
 

Bestattung Durchführung Zwangsbestattung

Zuständige Stelle(n)

Sachgebiet 24 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung

Postanschrift
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Adresse
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin

Zuständiger Mitarbeiter

Leonie Czerwanski
Telefon 03382 730793

Volltext

Eine ordnungsbehördliche Bestattung erfolgt, wenn keine Angehörigen der/des Verstorbenen vorhanden oder zu ermitteln sind, keine Vorsorge zur Bestattung getroffen wurde und kein anderer für die Bestattung sorgt.

Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden (Ämter, amtsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden, die mitverwalteten, die mitverwaltenden Gemeinden und die kreisfreien Städte) des Sterbeortes.

Die Bestattung erfolgt auf Kosten der bestattungspflichtigen Person. Wer das ist, ist § 20 Absatz 1 Brandenburgisches Bestattungsgesetz zu entnehmen. Darüber hinaus ist der Erbe der verstorbenen Person zur Bezahlung der Bestattung verpflichtet.

Die Bestattung ist grundsätzlich entsprechend dem Willen der verstorbenen Person durchzuführen. Ist dieser Wille nicht bekannt, ist eine ortsübliche Bestattung durchzuführen. In der Praxis wird in diesen Fällen meistens eine Beisetzung von Totenasche in einem Urnengemeinschaftsgrab vorgenommen. Nicht erlaubt ist in diesem Fall das Verstreuen der Totenasche auf einer Aschestreuwiese oder die Seebestattung.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

  • Durchführung der beiden Leichenschauen,
  • Beurkundung des Sterbefalls,
  • Ablauf der Wartefrist,
  • Vorhandensein einer Grabstelle.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen mindestens Kosten an für:

  • die Durchführung der Leichenschauen,
  • die Beurkundungen,
  • die Einäscherung,
  • das Grabnutzungsrecht („Erwerb“ der Grabstelle),
  • den Sarg,
  • die Urne,
  • Verwaltungskosten,
  • unter Umständen Bestattungsunternehmen.

Die Höhe der Kosten ist von der Art und Weise der Bestattung abhängig.

Verfahrensablauf

Die örtliche Ordnungsbehörde kann sich auch eines Bestattungsinstituts bedienen.

Fristen

Die Erdbestattung oder die Einäscherung ist innerhalb von 10 Tagen nach Feststellung des Todes durchzuführen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 24

Fachlich freigegeben am

28.05.2020

Zuständigkeit

örtliche Ordnungsbehörden der Kommune

Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Tipps
Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Formular SEPA Lastschrift

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo09:00–12:00 Uhr
Di

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Migeschlossen*
Do

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Frgeschlossen*
 * Onlineterminvergabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichen bzw. Zahlungsgrund