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Schulbezirkswechsel Zustimmung

Volltext

Grundschülerinnen und Grundschüler besuchen die zuständige Grundschule. Die zuständige Schule bestimmt sich aus dem Schulbezirk, in dem die Eltern/Erziehungsberechtigten leben.

Im deckungsgleichen Schulbezirk kann man zwischen den Schulen im Schulbezirk wählen.

Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann ausnahmsweise die Gestattung des Besuches einer anderen als der zuständigen Schule erfolgen.

In der Regel müssen Kinder die Grundschule besuchen, in deren Schulbezirk ihre Eltern

  • wohnen oder
  • sich gewöhnlich aufhalten.

Im Ausnahmefall können Schülerinnen und Schüler den Schulbezirk wechseln und eine andere Grundschule besuchen.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle(n)

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

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