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Medizinische Praxen Anmeldung

Volltext

Viele Fachkräfte des Gesundheitswesens entscheiden sich für eine eigene Praxis. Dies gilt für ärztliche Heilberufe und Gesundheitsfachberufe, wie zum Beispiel bei:

  • Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern (beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie/Physiotherapie)
  • Kranken- und Kinderkrankenschwester/-pfleger
  • Hebammen und Entbindungshelfer
  • Altenpflege
  • Physiotherapie, Krankengymnastik
  • Masseurinnen und Masseure
  • Medizinische Bademeisterinnen und Bademeister  
  • Logopädie
  • Ergotherapie, Beschäftigungs- und Arbeitstherapie
  • Orthoptik

Für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen gilt: Wenn Sie Ihren Beruf selbstständig ausüben möchten, müssen Sie dies beim zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich anzeigen.

Auch in folgenden Fällen ist eine unverzügliche Anzeige gegenüber Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt notwendig:

  • Sie beschäftigen Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens.
  • Sie bieten gegen Entgelt kranken- und altenpflegerische Tätigkeiten an oder erbringen diese.  

Haben Sie eine solche Anzeigen-Verpflichtung gegenüber anderen Stellen aufgrund anderer Rechtsvorschriften, dann brauchen Sie es dem Gesundheitsamt nicht anzeigen.

Erforderliche Unterlagen

  • persönliche Daten, wie Name, Anschrift etc.
  • beglaubigte Kopien der Berufserlaubnis oder der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  • gegebenenfalls Nachweise von Qualifizierungen

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
  • Eine Pflicht zur Anzeige besteht nicht nach anderen Rechtvorschriften gegenüber anderen Stellen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

gegebenenfalls Kosten für die Ausstellung einer Bescheinigung: EUR 30,00

Verfahrensablauf

Eine Anzeige, zum Beispiel zur Anmeldung einer medizinischen Praxis, stellen Sie schriftlich:

  • Fragen Sie bei Ihrem Gesundheitsamt nach, ob ein Formular zur Anzeige bereitsteht.
  • Reichen Sie die Anzeige (gegebenenfalls das ausgefüllte Formular) mitsamt den nötigen Nachweisen bei Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt ein.
  • Im Übrigen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

Fristen

Anzeigefrist der Anmeldung: unverzüglich

Die Änderungen sind ebenfalls anzuzeigen.

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: Viele Gesundheitsämter bieten Formulare an, die Sie für die Anzeige verwenden können. Wenden Sie sich dafür an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

21.09.2020

Zuständige Stelle

jeweils örtlich zuständiges Gesundheitsamt (Standort der Praxis)

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  

09:00–12:00 Uhr

Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   

geschlossen

Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   

geschlossen bzw.

nach telefonischer Terminvereinbarung

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
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DE23 1203 0000 0000 4012 99
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BYLADEM1001

 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
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DE73 1605 0000 3622 6602 78
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Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund