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Beschäftigung von Tierschutzbeauftragten anzeigen

Volltext

Sie haben eine/einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte zu bestellen, wenn Sie in Ihrer Einrichtung oder in Ihrem Betrieb mit Wirbeltieren oder Kopffüßer arbeiten, die dazu bestimmt sind,

  • in Tierversuchen verwendet zu werden, oder
  • deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden.

Die Bestellung muss vor Aufnahme der Tätigkeiten erfolgen. Die Bestellung zeigen Sie dem LAVG an.  

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen über die Stellung der oder des Tierschutzbeauftragten und ihrer oder seiner Befugnisse (zum Beispiel durch eine Satzung, innerbetriebliche Anweisung oder Ähnliches; in deutscher Sprache)

Voraussetzungen

  • Zum Tierschutzbeauftragten können nur Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium der Veterinärmedizin bestellt werden.
  • Tierschutzbeauftragte müssen die für die Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten und die hierfür erforderliche Zuverlässigkeit haben.

Das LAVG kann Ausnahmen von der Qualifikation als Tierarzt genehmigen, wenn die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen worden sind.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Vor Aufnahme der Tätigkeiten mit oder an Tieren, zeigen Sie die Bestellung einer / eines Tierschutzbeauftragten schriftlich (formlos) an:

  • Fertigen Sie ein formloses Schreiben an und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Anzeige mitsamt den Nachweisen beim LAVG ein.

Fristen

Anzeigefrist: vor Aufnahme der beschriebenen Tätigkeiten der Einrichtung

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: keine (formlos)

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

29.10.2020

Zuständige Stelle

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Abteilung „Verbraucherschutz“
 

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit

Großbeerenstraße 181-183
14482 Potsdam
Telefon 0331 8683-801

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  

09:00–12:00 Uhr

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geschlossen

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nach telefonischer Terminvereinbarung

 

Bankverbindung

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Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
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