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technische und betriebswirtschaftliche Fortbildung der Meister und Gesellen Förderung

Volltext

Mit einer Fortbildung können Sie sich beruflich und persönlich weiterentwickeln.

Die Handwerkskammern bieten umfassende Fortbildungen im technischen und betriebswirtschaftlichen Bereich an. Diese können Sie absolvieren, wenn Sie eine Meisterprüfung ablegen möchten. Wenn Sie bereits einen Meisterbrief haben, können Sie Ihr fachliches Wissen durch eine Fortbildung erweitern.  

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von Ihrer Weiterbildung ab. Informieren Sie sich daher bei der Handwerkskammer.

Voraussetzungen

Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Handwerksberuf

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen Gebühren an. Diese hängen von Ihrer Weiterbildung ab.

Zusätzlich zu den Fortbildungsgebühren fallen auch Gebühren für die anschließende Prüfung an.

Verfahrensablauf

Für die Teilnahme an einer Fortbildung der Handwerkskammer müssen Sie zunächst die Voraussetzungen der jeweiligen Veranstaltung erfüllen.

Informieren Sie sich über Weiterbildungsangebote bei der Handwerkskammer.

Melden Sie sich bei der Handwerkskammer für eine Weiterbildung an.

Zahlen Sie die Weiterbildungskosten an die Handwerkskammer.

Nach Abschluss der Weiterbildung legen Sie eine Prüfung ab.

Danach erhalten Sie ein Zeugnis.

Fristen

keine

Formulare/Schriftformerfordernis

Die Anmeldeformulare finden Sie meist auf der Internetseite der Handwerkskammer.

Hinweise (Besonderheiten)

Aufstiegs-BAföG

Informationen zur Förderung der Aufstiegsfortbildung finden Sie auf der Website zum Aufstiegs-BAföG.

Die Antragsformulare zu den Leistungen nach dem Aufstiegs-BAföG finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Die Online-Antragstellung ist möglich.

ESF + Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg

Die Förderung nicht abschlussbezogener Qualifizierungen ist möglich über die ESF + Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg.

Berufsberatung im Erwerbsleben
Die Berufsberatung im Erwerbsleben der Agentur für Arbeit unterstützt Sie zudem in jeder Phase Ihres Berufslebens, u.a. auch bei der Auswahl einer passenden geförderten beruflichen Weiterbildung.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Fachlich freigegeben am

05.11.2020

Zuständige Stelle

Handwerkskammer

Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer Potsdam

Charlottenstraße 34 - 36
14467 Potsdam
Telefon 0331 3703-0

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  

09:00–12:00 Uhr

Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   

geschlossen

Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   

geschlossen bzw.

nach telefonischer Terminvereinbarung

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
BIC:    
BYLADEM1001

 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
BIC:    
WELADED1PMB 

 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund