Anmeldung von Hunden
Volltext
Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden.
Die ordnungsrechtliche Erfassung von Hunden soll ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen, da die Verletzungen von Mensch oder Tier z. B. durch den Biss eines größeren Hundes (ab einem Gewicht von 20 kg oder ab einer Widerristhöhe von 40 cm) erheblich sein können.
Formulare
Zuständige Stelle(n)
Gemeinde Kloster Lehnin - FB 2 Sachgebiet 25 - Sicherheit und Ordnung
Friedensstraße 314797Kloster Lehnin
