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Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen

Volltext

Nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems sowie der Rekultivierung beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Diese Feststellung erfolgt im Wege einer Abnahme der einzelnen Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung.

Erforderliche Unterlagen

  • mindestens bewertende Zusammenfassungen der Jahresberichte nach § 13 Absatz 5 DepV
  • Bestandspläne nach § 13 Absatz 6 DepV
  • Bescheinigungen der zum Zeitpunkt der Errichtung zuständigen Überwachungsbehörde oder gleichwertige Nachweise über die ordnungsgemäße Errichtung des Oberflächenabdichtungssystems

Voraussetzungen

  • In der Stilllegungsphase haben Sie alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt
  • Sie haben dem Antrag die erforderlichen Unterlagen beigefügt

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kostenrahmen: EUR 100 - 5000

Verfahrensablauf

Sie haben die beabsichtigte Stilllegung einer Deponie oder eines Deponieabschnitts bei der zuständigen Behörde bereits angezeigt sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems durchgeführt. Auch die Rekultivierung ist abgeschlossen. Nun beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Ihr Antrag wird geprüft und eine Abnahme der einzelnen Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung eingeleitet. Anschließend werden der Zeitpunkt der endgültigen Stilllegung und weitere Anforderungen in Bezug auf die Nachsorgephase festgestellt. Der Bescheid der Behörde wird Ihnen übersandt.

Bearbeitungsdauer

2 Wochen bis 3 Monate

Fristen

keine

Formulare/Schriftformerfordernis

  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein

Zuständige Stelle

Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Umwelt


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Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

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