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Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen

Volltext

Sie können den Verlust melden

  • bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
  • bei jeder Polizei.

Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen. Das ist möglich bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz.
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht.
Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

Erforderliche Unterlagen

  • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
  • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
  • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
  • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

Verfahrensablauf

Um einen neuen Personalausweis nach Verlust zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten.
  • Wenn Sie im Bürgeramt gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. In der Regel dauert es mindestens zwei Wochen.
  • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Fristen

Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Fachlich freigegeben am

03.06.2021

Zuständige Stelle

örtliche Personalausweisbehörde

Ansprechpunkt

Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

Telefon +49 1801 333333

E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

Öffnungszeiten

Mo 08:00 - 17:00 Uhr

Di 08:00 - 17:00 Uhr

Mi 08:00 - 17:00 Uhr

Do 08:00 - 17:00 Uhr

Fr 08:00 - 17:00 Uhr

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Kloster Lehnin - FB 2 Sachgebiet 24 - Bürgerservice

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Frau Inis Hoffmann
Frau Dominique Kanter
Frau Mandy Menzel
Frau Harriet Ritzmann
Telefon 03382 73070
Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

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