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- Konzession für Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie Privatnervenkliniken - Konzession gem. § 30 Gewerbeordnung für Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie Privatnervenkliniken beantragen

Volltext

Sofern Sie eine Privatkranken-, Privatentbindungsanstalt oder Privatnervenklinik eröffnen möchten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Unternehmer von Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken bedürfen in Bremen einer Konzession durch die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Die Erteilung dieser Konzession ist schriftlich zu beantragen.

Land Brandenburg:

bedürfen einer Konzession durch das für Gesundheitzuständige Ministerium. Die Erteilung dieser Konzession ist formlos schriftlich zu beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Land Brandenburg:

HRA + Pol. Führungszeugnis für GF, Konzeption sowie weitere Prüfunterlagen

Voraussetzungen

Sofern die Anforderungen gemäß § 30 Gewerbeordnung erfüllt sind, ist eine Konzession zu erteilen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Ziffer 504.01 Gesundheits-Kostenverordnung

(in Ermangelung eines tatsächlichen Gebührentatbestandes wird diese Gebühr erhoben.) € 31,50 bis € 630

Land Brandenburg:

Tarifstelle 7.11.8 gem. GEbOMSGIV, Rahmengebühr je nach Prüfaufwand

Bearbeitungsdauer

Eine genaue Bearbeitungsdauer kann nicht mitgeteilt werden, da dies abhängig vom jeweiligen Einzelfall ist.

Fristen

Die Konzession wird unbefristet erteilt, sofern keine Veränderungen der Klinikräume o.ä. vorgenommen werden.

Fachlich freigegeben durch

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV)

Referat 40: Rechtsangelegenheiten Gesundheit, Beruferecht, Sozialversicherung

Contrescarpe 72, 28195 Bremen

Fachlich freigegeben am

02.12.2020

Zuständige Stelle

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV), Abt. 4, Ref. 45

Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Henning-von-Tresckow-Str. 2-13
14467Potsdam
E-Mail
Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

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