Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
Zuständige Stelle(n)
GKV Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt
+49 302 062880
Landkreis Potsdam-Mittelmark - Team Zahnärztlicher Dienst
14801 Bad Belzig
Steinstraße 14
14801 Bad Belzig
033841 91-0
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
033841 91-0
Lankeweg 4
14513 Teltow
033841 91-0
Volltext
Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.
Für Kinder:
- bis zum 6. Lebensjahr: sechsmal, davon drei im Kleinkindalter (6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat)
- zwischen 6 bis 18 Jahren: einmal pro Halbjah
Für Erwachsene:
- ab 18 Jahren einmal im Jahr
- einige Krankenassen bieten abweichende Leistungen an
Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen
- die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
- Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren sowie
- die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Elektronische Gesundheitskarte,
- Bonusheft (ab dem 12. Lebensjahr)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine
Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, zahlen die Versicherten selbst.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.




