Brütereibetrieb, Registrierung beantragen
Volltext
Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.
Folgende Betriebe müssen registriert werden:
- Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
- Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere
Erfüllt ein Betrieb mindestens eines der oben genannten Kriterien, muss er dies durch einen Antrag anzeigen.
Rechtsgrundlage(n)
Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission vom 27. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG)Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO
Verordnung über Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel (Bruteier-Kennzeichnungsverordnung – BruteiKennzV) vom 4. April 1973
- https://eur-lex.europa.eu/search.html?lang=de&text=617/2008&qid=1643289651877&type=quick&scope=EURLEX&locale=de
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02008R0617-20130701&qid=1643289651877&from=DE
- https://eur-lex.europa.eu/search.html?scope=EURLEX&text=1234/2007&lang=de&type=quick&qid=1644241238830
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02007R1234-20131231&qid=1644241238830&from=DE
- https://www.gesetze-im-internet.de/ewgv1349_72dv/BruteiKennzV.pdf
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Registrierung eines Betriebes nach VO (EG) Nr. 617/2008 Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
Voraussetzungen
keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Entscheidung über die Zulassung von Brütereien 30 bis 50 Euro (Gebühren nach Kapitel 16.3.4 der Anlage zur GebOLandw)
Verfahrensablauf
Die Registrierung als Brüterei, Zucht- oder Vermehrungsbetrieb muss unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars bei der zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
- Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt.
Die Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden.
Für nähere Auskünfte zu den geltenden Vorschriften und zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweis
Soweit eine Konformitätskontrolle bei Einfuhr oder Ausfuhr für Bruteier und Küken von Hausgeflügel vorgeschrieben ist, melden Sie die Waren bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, BLE zur Konformitätskontrolle an. Sie schicken einen Antrag auf Registrierung im elektronischen Anmeldesystem QUAKON an folgende Adresse der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): quakon@ble.de.
Fristen
keine
Formulare/Schriftformerfordernis
Formular/Online-Dienst vorhanden: nein
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Registrierung wird dem Betrieb eine Kennnummer erteilt. Diese Kennnummer ergibt sich u. a. aus der jeweiligen Betriebsart; d. h. eine reine Brüterei erhält eine andere Kennziffer als z. B. ein Vermehrungsbetrieb mit angeschlossener Brüterei. (Das bedeutet, dass für jeden Betrieb, der sich mit einem oder mehreren dieser Bereiche befasst, ein separater Registrierungsantrag erforderlich ist.)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg,
Abteilung 3
Ansprechpunkt
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3, Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S, 14467 Potsdam, Postfach 60 11 50 14411 Potsdam
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/
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