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Brütereibetrieb, Registrierung beantragen

Volltext

Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.

Folgende Betriebe müssen registriert werden:

  • Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
  • Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere

Erfüllt ein Betrieb mindestens eines der oben genannten Kriterien, muss er dies durch einen Antrag anzeigen.

Rechtsgrundlage(n)

Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission vom 27. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG)Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel

Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO

Verordnung über Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel (Bruteier-Kennzeichnungsverordnung – BruteiKennzV) vom 4. April 1973

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Registrierung eines Betriebes nach VO (EG) Nr. 617/2008 Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel

Voraussetzungen

keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Entscheidung über die Zulassung von Brütereien 30 bis 50 Euro  (Gebühren nach Kapitel 16.3.4 der Anlage zur GebOLandw)

Verfahrensablauf

Die Registrierung als Brüterei, Zucht- oder Vermehrungsbetrieb muss unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars bei der zuständigen Stelle.

  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
  • Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt.

Die Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden.

Für nähere Auskünfte zu den geltenden Vorschriften und zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweis

Soweit eine Konformitätskontrolle bei Einfuhr oder Ausfuhr für Bruteier und Küken von Hausgeflügel vorgeschrieben ist, melden Sie die Waren bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, BLE zur Konformitätskontrolle an. Sie schicken einen Antrag auf Registrierung im elektronischen Anmeldesystem QUAKON an folgende Adresse der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): quakon@ble.de.

Fristen

keine

Formulare/Schriftformerfordernis

Formular/Online-Dienst vorhanden: nein

Hinweise (Besonderheiten)

Mit der Registrierung wird dem Betrieb eine Kennnummer erteilt. Diese Kennnummer ergibt sich u. a. aus der jeweiligen Betriebsart; d. h. eine reine Brüterei erhält eine andere Kennziffer als z. B. ein Vermehrungsbetrieb mit angeschlossener Brüterei. (Das bedeutet, dass für  jeden  Betrieb,  der  sich  mit  einem  oder  mehreren  dieser  Bereiche  befasst,  ein  separater  Registrierungsantrag erforderlich ist.)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3

Fachlich freigegeben am

01.02.2022

Zuständige Stelle

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg,

Abteilung 3

Ansprechpunkt

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3, Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S, 14467 Potsdam, Postfach 60 11 50 14411 Potsdam

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/

poststelle@mluk.brandenburg.de         

+49 331 866-0

+49 331 866-7070    

Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz

Henning-von-Tresckow-Str. 2-13
14467Potsdam
E-Mail
Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
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