Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Schadensfall
Volltext
Der zuständigen Behörde sind Schadensfälle, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben unverzüglich anzuzeigen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Die Anzeige muss nachfolgende Angaben enthalten:
- Schilderungen zum Unfallhergang,
- zum Versagen der Bauteile/sicherheitstechnischen Einrichtungen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.
Verfahrensablauf
Die Anzeige kann online erfolgen.
Fachlich freigegeben durch
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Abteilung Arbeitsschutz
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Arbeitsschutz
Horstweg 5714478Potsdam