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Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

Volltext

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Sie daher immer mitführen und auf Verlangen zuständigen Personen aushändigen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar.

Es handelt sich um ein EU-weit eingeführtes Dokument. Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugschein bestehen, bleibt dieser gültig.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

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Telefax   (03382) 7307 - 62

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