Luftverkehr, Zuverlässigkeitsüberprüfungen Durchführung
Volltext
Wenn Sie im oder am Flughafen arbeiten, benötigen Sie in vielen Fällen zuvor eine Zuverlässigkeitsüberprüfung. Sie ist Voraussetzung, damit Sie eine Zugangsberechtigung erhalten können. Sobald die Zuverlässigkeitsüberprüfung und die Zugangsberechtigung erteilt wurden und Sie die benötigten Schulungen am Flughafen absolviert haben, können Sie einen Flughafenausweis erhalten, mit dem Sie sich auf dem Flughafen in Sicherheitsbereichen unbegleitet bewegen können.
Die Regelung betrifft Personen, die regelmäßig betraut sind mit:
- Sicherheitskontrollen
- der Abfertigung
- dem Transport
- der Kontrolle von Luftfracht sowie
- sonstigen Aufgaben, für die das Betreten der Sicherheitsbereiche notwendig ist.
Zu Sicherheitsbereichen zählen u.a.:
- Teile eines Flughafens, in denen sich kontrollierte Fluggäste
kurz vor ihrem Abflug aufhalten können
- Teile eines Flughafens, in denen sich kontrolliertes aufgegebenes Gepäck befindet oder durchtransportiert wird
- Bereiche eines Flughafens, in denen Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge stehen
Die Regelung betrifft somit zum Beispiel auch:
- Pilotinnen und Piloten
- Flugschülerinnen und Flugschüler
- Mitglieder von flughafenansässigen Vereinen
- Schülerpraktikanten und -praktikantinnen
- Warenlieferanten und vergleichbare Versorger
- Händler und Gewerbetreibende sowie
- Beschäftigte von Reinigungsunternehmen
Pilotinnen und Piloten sowie Flugschülerinnen und Flugschüler benötigen auch ohne Erfordernis einer Zugangsberechtigung eine Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung wird überprüft, ob von Ihnen eine Gefahr für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs ausgeht. Die Prüfung umfasst u.a.:
- Angaben zu Ihrer Person,
- zurückliegende Beschäftigungs- und Ausbildungszeiten und
dabei aufgetretene Lücken der vergangenen fünf Jahre,
- Ihre Wohnsitze in den vergangenen zehn Jahren,
- Strafregistereinträge,
- Auskünfte von diversen Sicherheitsbehörden.
Dass Sie überprüft werden, dient der Sicherheit des zivilen Luftverkehrs.
Sie müssen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung in der Regel über Ihren Arbeitgeber selbst beantragen, Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin übernimmt die Kosten. Als Pilotin oder Pilot bzw. Flugschülerin oder Flugschüler ohne notwendigen regelmäßigen unbegleiteten Zugang zu Flughafensicherheitsbereichen stellen Sie den Antrag persönlich und müssen die Kosten selbst tragen.
Mitwirkungspflicht:
Sie sind verpflichtet, an Ihrer Überprüfung mitzuwirken. Das kann in Einzelfällen auch bedeuten, dass Sie einen Test auf Alkohol- oder Betäubungsmittelmissbrauch bei sich durchführen lassen müssen.
Die Zuverlässigkeit wird Ihnen in der Regel abgesprochen, wenn
- Sie wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt worden sind oder
- Sie zweimal oder häufiger zu einer geringeren Geldstrafe
verurteilt wurden und die letzte Strafe weniger als fünf Jahre zurückliegt
- Sie wegen eines Verbrechens oder wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind und die letzte Verurteilung weniger als zehn Jahre zurückliegt
- der Verfassungsschutz Sie in den vergangenen zehn Jahren beobachtet hat und zum Beispiel Bestrebungen bei Ihnen festgestellt wurden, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind.
Sie benötigen keine Zuverlässigkeitsüberprüfung , wenn Sie
- nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz bereits überprüft wurden; hier kann auf Antrag die Zuverlässigkeitsüberprüfung entfallen,
- nur gelegentlich und begleitet Zutritt zu Sicherheitsbereichen auf dem
Flughafen benötigen und daher zum Beispiel mit einem Tagesausweis (Regelung des jeweiligen Flughafens beachten) arbeiten können oder
- ausschließlich in allgemein zugänglichen Bereichen des
Flughafens (öffentlicher Bereich) arbeiten.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Allgemein:
- beidseitige Kopie des Personalausweises oder
- vollständige Kopie des Reisepasses (inkl. Deckblatt und aller Seiten) mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)
- Angabe der Wohnorte der letzten 10 Jahre,
- Nachweis der Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten der letzten 5 Jahre (taggenau)
Speziell:
- Für Flugschülerinnen und
Flugschüler: Bestätigung der Flugschule; :
- Falls Wohnsitz in den vergangenen fünf Jahren mehr als sechs Monate lang im Ausland war: Straffreiheitsnachweis der jeweiligen Länder oder ggf. Europäisches Führungszeugnis
Voraussetzungen
Sie gehören zu einer der folgenden Personengruppen und benötigen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit eine Zuverlässigkeitsüberprüfung:
- Pilotin oder Pilot
- Flugschülerin oder Flugschüler
- Beschäftigte im Luftsicherheitsbereich
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Gebührenrahmen von 5 bis 150 Euro.
Vorkasse wird nur bei Antragsteller*innen mit Wohnsitz oder ständigem regelmäßigen Aufenthalt im Ausland und Arbeitgeber*innen in Insolvenz erhoben. Regelfall ist die Überweisung der Gebühren nach Übermittlung des Bescheides an den Antragsteller (Flugschüler*innen und Pilot*innen) bzw. per Mitteilung an den Arbeitgeber (alle anderen Antragsteller).
Verfahrensablauf
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung für eine Zugangsberechtigung zu den Sicherheitsbereichen eines Flughafens oder die Mitarbeit bei einem sonstigen Unternehmen ohne Zugangsberechtigung (z.B. sichere Lieferkette) wird von Ihnen über Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber und, im Falle der notwendigen Zugangsberechtigung, die Ausweisstelle des Flughafens schriftlich oder online beantragt.
Schriftlicher Antrag:
- Sie erhalten dazu ein Formular von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber.
- Sie müssen das Formular ausfüllen und zusammen mit
allen angeforderten Nachweisen bei Ihrer Arbeitgeberin
oder Ihrem Arbeitgeber einreichen.
- Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber prüft dann Ihre
Unterlagen und reicht den Antrag, bei erforderlicher Zugangsberechtigung über die Ausweisstelle des Flughafens, ansonsten direkt für Sie bei der Luftsicherheitsbehörde ein.
Online-Antrag:
- Sie erhalten von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber eine EMail mit einem Link zur Antragstellung
- Öffnen Sie den Link und folgen Sie den dortigen Anweisungen.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung als Flugschüler*in und Pilot*in beantragen Sie schriftlich oder online direkt bei der Luftsicherheitsbehörde.
Schriftlicher Antrag:
- Sie laden sich das Formular von der Website der Luftsicherheitsbehörde herunter
- Sie müssen das Formular ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben zusammen mit allen angeforderten Nachweisen bei der Luftsicherheitsbehörde einreichen.
Online-Antrag:
Wählen Sie beim Online-Dienst … (tbd., siehe Abschnitt 4) die Antragsstrecke „Privatperson“ und folgen Sie den dortigen Anweisungen.
Anschließend prüft die Luftsicherheitsbehörde den Antrag, indem sie alle von Ihnen gemachten Angaben überprüft. Die Luftsicherheitsbehörde holt zu diesem Zweck unter anderem Auskünfte ein bei:
- Polizei
- Verfassungsschutz
- Zoll
- Strafverfolgungsbehörden
- Nachrichtendiensten
- Melderegistern
- Ausländerbehörden, falls Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Falls die Luftsicherheitsbehörde während Ihrer Überprüfung weitere Fragen hat, kann die Luftsicherheitsbehörde Sie auffordern, zu den Fragen Stellung zu nehmen. Sie sind grundsätzlich verpflichtet, aktiv an der Überprüfung mitzuhelfen.
Nach der Überprüfung erhalten Sie von der Luftsicherheitsbehörde einen offiziellen Bescheid mit Begründung über das Ergebnis Ihrer Zuverlässigkeitsüberprüfung. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber und ggf. der Flughafen, jeweils soweit beteiligt, erhalten eine Mitteilung des Ergebnisses ohne Angabe der Gründe.
Bei einem positiven Ergebnis:
- gilt Ihre Zuverlässigkeitsüberprüfung für 5 Jahre,
- kann aber während dieser Zeit widerrufen werden, wenn
die Luftsicherheitsbehörde neue Erkenntnisse über Sie gewinnt, zum Beispiel über ein Strafverfahren, das Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit hervorruft.
Bei einem negativen Ergebnis können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides Widerspruch bei der Luftsicherheitsbehörde erheben.
Bearbeitungsdauer
3 Wochen bis 6 Wochen
Die Dauer der Bearbeitung hängt vom Eingang und ggf. vom Inhalt der angeforderten Auskünfte der Sicherheitsbehörden ab
Fristen
Antragsfrist: 1 Monat
Sie sollen Ihren Antrag auf Überprüfung mindestens einen Monat vor Ihrem Arbeits- oder Ausbildungsantritt bzw. vor Beginn der Flugausbildung bei Ihrer Flugschule einreichen.
Die Wiederholungsüberprüfung sollen Sie spätestens 3 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der Zuverlässigkeitsüberprüfung beantragen. Sie gelten dann grundsätzlich bis zum Abschluss der Wiederholungsüberprüfung als weiterhin zuverlässig.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weiterführende Informationen
Zuständige Stelle
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) – Dezernat 44, Zuverlässigkeitsüberprüfungen, Luftfahrtpersonal
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandeburg (MIL)
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle(n)
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Mittelstraße 5/5a
12529 Schönefeld 03342 42664001