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Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges anzeigen

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Potsdam-Mittelmark - Team Naturschutz

Postanschrift

Postfach:1138
14801 Bad Belzig
Adresse
Am Teltowkanal 7
14513 Teltow

Volltext

Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens 7 Tagen im Jahr gehalten werden.

Wenn Sie ein Tiergehege haben und dieses erweitern oder ändern wollen, müssen Sie Ihr Vorhaben mindestens einen Monat vorher der unteren Naturschutzbehörde melden.

Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.

Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges kann die zuständige Behörde Anordnungen erlassen.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

  • Sie erweitern oder ändern Ihr Tiergehege.
  • Das Tiergehege entspricht den Anforderungen an den Tier-, Arten- und Naturschutz.

Fristen

Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Fachlich freigegeben am

02.05.2024

Zuständigkeit

Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Tipps
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Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

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Telefax   (03382) 7307 - 62

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