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Grundstücksvermessung durchführen

Volltext

Eine Grundstücksvermessung wird auf Antrag oder von Amts wegen durchgeführt. Anträge zur Grenzfeststellung und Grenzwiederherstellung werden gestellt, wenn z.B. Unsicherheiten über den Verlauf von Grundstücksgrenzen bestehen. Anlass kann z. B. sein, dass ein Grundstück erworben werden soll, jedoch keine Grenzsteine bzw. Grenzmarken vor Ort erkennbar sind, oder eine Bebauung eines Grundstückes geplant ist und gesetzlich vorgeschriebene Grenzabstände einzuhalten sind.

Bei einer Grenzfeststellung bzw. Grenzwiederherstellung wird die Lage der Grenzpunkte und somit der Verlauf der Flurstücksgrenzen ermittelt. Falls erforderlich erfolgt gleichzeitig eine Kennzeichnung der Grenzpunkte, z. B. durch Grenzsteine (Abmarkung).

Die Ergebnisse der Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung werden in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen.

Erforderliche Unterlagen

Angaben zu dem betroffenen Grundstück / Flurstück

Voraussetzungen

Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie

  • Flurstückseigentümerin bzw. Flurstückseigentümer,
  • eine erbbauberechtigte Person,
  • eine Person mit Vollmacht (bevollmächtigt) oder Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der erbbauberechtigten Person oder
  • eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben

sind.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Antragstellung, Katasterbehörde oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erstellen maßgebliche Unterlagen, Übernahme der Unterlagen in das Liegenschaftskataster

Bearbeitungsdauer

Abhängig von der Auslastung der beteiligten Stellen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

28.02.2023

Zuständige Stelle

Katasterbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure:in

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  

09:00–12:00 Uhr

Di   

09:00–12:00 Uhr

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Mi   

geschlossen

Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   

geschlossen bzw.

nach telefonischer Terminvereinbarung

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
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Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
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Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund