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Fördermittel für Vereine beantragen

Zuständige Stelle(n)

Stabsstelle Bürgermeister I

Postanschrift
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Adresse
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin

Zuständige Mitarbeiter

Kathrin Höft
Telefon 03382 730752

Bettina Tonn
Telefon 03382 730711

Volltext

Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und zu fördern. Dies kann auf verschiedene Arten erfolgen:

• finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied

• materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen und

• beratende Förderungen z.B. Unterstützung bei der Beantragung von Förderprogrammen.

Die Höhe und Art der Förderung ist individuell.

Nach Bewilligung des Fördermittelantrages, wird der festgesetzte Betrag von der zuständigen Stelle ausgezahlt, die materielle Leistung oder beratende Tätigkeit erbracht.

Bei einer materiellen Leistung kann eine Dokumentation anhand eines Protokolls erfolgen.

Eine beratende Tätigkeit, welche sich auf das Ausfüllen eines Antrages bezieht kann bereits vor der Antragstellung erfolgen.

Die Kommune fordert im Nachgang einen Fördermittelnachweis.

Rechtsgrundlage(n)

Kulturförderrichtlinie der jeweiligen Kommune

Sportförderrichtlinie der jeweiligen Kommune

 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag und ggf. weitere Unterlagen sowie Nachweise notwendig
  • wenn notwendig, separater Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn
  • Einreichung einer aktuellen Vereinssatzung
  • Belehrung Subventionsbetrug

Voraussetzungen

• Sitz des Vereins in der Kommune

• im Vereinsregister gemeldet

• Verein darf nicht ohne sachlichen Grund zukünftige und aktuelle Mitglieder diskriminieren

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten für die Beantragung an.

Verfahrensablauf

• Der Antrag muss schriftlich oder online bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

• Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen oder digitalen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungszeit variiert je nach Eingang und Haushaltslage somit kann keine definierte Bearbeitungszeit festgelegt werden.

Fristen

Fristen können sich je nach Fördergeber und Förderprogramm unterscheiden. Die Antragsfrist richtet sich je nach Richtlinie der Kommune.

Hinweise (Besonderheiten)

Unrechtmäßig ausgezahlte bzw. verwendete Mittel können von der Kommune zurückgefordert werden.

Es dürfen keine Vereinsaktivitäten gefördert werden, welche politischen Zielen oder Zwecken dienen.

Fachlich freigegeben durch

Amt Niemegk

Fachlich freigegeben am

11.11.2024

Zuständigkeit

Landkreise, kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinden, Ämter

Formulare

Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Tipps
Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

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09:00–12:00 Uhr

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07:30–12:.00 Uhr

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Frgeschlossen*
 * Onlineterminvergabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichen bzw. Zahlungsgrund