Ausländerjagdschein Erteilung Jahresjagdschein
Zuständige Stelle(n)
Ministerium des Innern und für Kommunales
Adresse
Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
14467 Potsdam
Postanschrift
Postfach:Postfach 601165
14411 Potsdam
Fachlich freigegeben am
Gebühr
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Zusätzlich Erhebung Jagdabgabe 25 €/Jahr
Hinweise (Besonderheiten)
Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjagdschein erteilt.
Fristen
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde, in deren Territorium der deutsche Wohnsitz liegt.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg
Volltext
Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einen Jahresjagdschein für Ausländer beantragen.
Der Jahresjagdschein ist auf Verlangen den Jagdschutzberechtigen und Polizeibeamten vorzuzeigen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 6 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
• Ausweis oder Reisepass
• gültiger Jagdschein des Heimatlandes
• Zeugnis der Jägerprüfung mit gegebenenfalls ergänzenden Unterlagen
• aktuelles Lichtbild
• Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Voraussetzungen
• bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
• mindestens 5 Jahre Aufenthalt und Wohnsitz in Deutschland
• persönliche Zuverlässigkeit
• körperliche Eignung
• abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
• abgelegte Jägerprüfung im Ausland, die mit der deutschen Jägerprüfung vergleichbar ist
• Besitz eines gültigen Jagdscheins Ihres Heimatlandes




