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Anzeige Betreiberwechsel für eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (außer Heizölverbraucheranlage und JGS-Anlage) Entgegennahme

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Potsdam-Mittelmark - Team Wasser

Postanschrift

Postfach:1138
14801 Bad Belzig
Adresse
Am Teltowkanal 7
14513 Teltow

Volltext

Bei der Übernahme einer bestehenden Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind Sie als neue Betreiberin oder neuer Betreiber der Anlage verpflichtet, diesen Betreiberwechsel unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Mit der Anzeige übermitteln Sie der zuständigen Behörde Informationen zu den bisherigen und den neuen Betreibern, zur Eigentümerin oder zum Eigentümer und zur Anlagenübernahme. Die Anzeigepflicht besteht nicht für Heizölverbraucheranlagen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Ausgefülltes Anzeigeformular

Voraussetzungen

Voraussetzung ist eine prüfpflichtige Anlage, in der mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, mit Ausnahme von Heizölverbraucheranlagen.

Verfahrensablauf

  • Sie füllen die für die Anzeige benötigten Formulare aus und senden sie der unteren Wasserbehörde postalisch oder per E-Mail zu oder Sie nutzen den Onlinedienst.
  • Die Behörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach.
  • Außerdem werden die inhaltlichen Voraussetzungen überprüft, wodurch es möglicherweise ebenfalls zu Nachforderungen kommen kann.

Falls keine Einwände bestehen, werden Ihre Antragsdaten in das Fachverfahren der Behörde eingetragen.

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Wochen

Fristen

Der Betreiberwechsel ist unverzüglich schriftlich oder online anzuzeigen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für  Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg

Fachlich freigegeben am

10.03.2025

Zuständigkeit

Untere Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte

Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Tipps
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Zahlungsempfänger:
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Verwendungszweck: 
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