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Entsorgung im Winterbetrieb

Entsorgungsunternehmen weisen darauf hin, dass Straßen, die im Winter nicht geräumt wurden, und somit ein erhöhtes Risiko für Fahrzeug und Mitarbeiter darstellen, nicht angefahren werden können. Termine entfallen ersatzlos. Straßen der Kategorie C müssen durch Anlieger geräumt werden. Der Winterdienst und die Kategorie Ihrer Straße wird klar in der Straßenreinigungssatzung geregelt.


Die entsprechenden Unterlagen sind hier vollständig zu lesen: Kloster Lehnin - Straßenreinigungssatzung

 

Wichtige Details in Kürze zusammengefasst:

 

1.    Grundsatz
Die Winterwartung umfasst Schneeräumen und Streuen auf Gehwegen sowie je nach Straßenkategorie die Sicherung der Fahrbahn.


2.    Zuständigkeiten

  • Gehwege (alle Kategorien A–C): Winterdienst immer durch die Anlieger.

  • Fahrbahnen Kategorie A + B: Winterdienst grundsätzlich durch die Gemeinde.

  • Fahrbahnen Kategorie C: Winterdienst durch die Anlieger.


3.    Umfang der Räumung

  • Gehwege: mind. 0,80 m schneefrei.

  • Straßen der Kategorie C ohne Gehweg: 1,50 m Streifen zur bebauten Seite freihalten (Änderungssatzung) .

  • Fahrbahnen Kategorie C: bis zur Straßenmitte räumen, Begegnungsverkehr ermöglichen.


4.    Streumittel

  • Vorrang: abstumpfende Mittel (Sand, Splitt).

  • Auftauende Mittel nur bei Eisregen, starken Steigungen/Treppen.

  • Kein Salz auf Grünflächen, keine Lagerung salzhaltigen Schnees darauf.


5.    Zeiten

  • Räumpflicht 07:00–20:00 Uhr.

  • Wenn Schnee nach 20:00 Uhr, dann ist werktags bis 07:00 Uhr, samstags bis 08:00 Uhr, sonn-/feiertags bis 09:00 Uhr zu räumen.


6.    Haltestellen

  • Winterdienst an Bus- und Schulbus-Haltestellen liegt ausschließlich bei der Gemeinde.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Do, 27. November 2025

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