Entsorgung im Winterbetrieb
Entsorgungsunternehmen weisen darauf hin, dass Straßen, die im Winter nicht geräumt wurden, und somit ein erhöhtes Risiko für Fahrzeug und Mitarbeiter darstellen, nicht angefahren werden können. Termine entfallen ersatzlos. Straßen der Kategorie C müssen durch Anlieger geräumt werden. Der Winterdienst und die Kategorie Ihrer Straße wird klar in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Die entsprechenden Unterlagen sind hier vollständig zu lesen: Kloster Lehnin - Straßenreinigungssatzung
Wichtige Details in Kürze zusammengefasst:
1. Grundsatz
Die Winterwartung umfasst Schneeräumen und Streuen auf Gehwegen sowie je nach Straßenkategorie die Sicherung der Fahrbahn.
2. Zuständigkeiten
Gehwege (alle Kategorien A–C): Winterdienst immer durch die Anlieger.
Fahrbahnen Kategorie A + B: Winterdienst grundsätzlich durch die Gemeinde.
Fahrbahnen Kategorie C: Winterdienst durch die Anlieger.
3. Umfang der Räumung
Gehwege: mind. 0,80 m schneefrei.
Straßen der Kategorie C ohne Gehweg: 1,50 m Streifen zur bebauten Seite freihalten (Änderungssatzung) .
Fahrbahnen Kategorie C: bis zur Straßenmitte räumen, Begegnungsverkehr ermöglichen.
4. Streumittel
Vorrang: abstumpfende Mittel (Sand, Splitt).
Auftauende Mittel nur bei Eisregen, starken Steigungen/Treppen.
Kein Salz auf Grünflächen, keine Lagerung salzhaltigen Schnees darauf.
5. Zeiten
Räumpflicht 07:00–20:00 Uhr.
Wenn Schnee nach 20:00 Uhr, dann ist werktags bis 07:00 Uhr, samstags bis 08:00 Uhr, sonn-/feiertags bis 09:00 Uhr zu räumen.
6. Haltestellen
Winterdienst an Bus- und Schulbus-Haltestellen liegt ausschließlich bei der Gemeinde.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Bild zur Meldung
Mehr über
Weitere Meldungen

Kloster Lehnin zeigt Flagge gegen Atomwaffen
Do, 06. August 2026

Gemeindevertretung erteilte Prüfauftrag zur Schulbezirkssatzung
Mo, 03. August 2026




