Verkehrsregelung in Damsdorf wird zurückgenommen
Im Zuge einer verkehrsrechtlichen Maßnahme wurde im Bereich der Kreuzung "Berliner Straße" und "Am Chausseehaus" in Damsdorf vorübergehend parallel zur Antragstellung des entsprechenden Verkehrszeichens 102 „Rechts vor Links“ ein solches Schild aufgestellt. Es handelt sich dabei um die Straßenführung Richtung Supermarkt. Ziel war es, die Vorfahrtsregelung für aus der Berliner Straße kommende Fahrzeuge zu verdeutlichen.
Der Antrag zur offiziellen Anordnung dieses Verkehrszeichens wurde durch den Landkreis Potsdam Mittelmark geprüft und abgelehnt. Infolge dieser Entscheidung wurde das aufgestellte Schild wieder entfernt und die Maßnahme vollständig zurückgenommen.
Die Gemeinde Kloster Lehnin setzt damit die Vorgaben der zuständigen Straßenverkehrsbehörde um.
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