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Hinweis zu privaten Onlineportalen für Gewerbemeldungen und Urkundenanforderungen

Die Gemeinde Kloster Lehnin erweitert ihr digitales Verwaltungsangebot kontinuierlich. Ziel ist es, Verwaltungsleistungen leichter zugänglich zu gestalten, Wege und Wartezeiten zu reduzieren und Bürgerinnen und Bürgern eine zeitlich flexible Antragstellung zu ermöglichen.

 

Im Internet bieten auch private Unternehmen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen, Gewerbeabmeldungen oder der Anforderung von Urkunden an.

Solche privaten Angebote sind nicht grundsätzlich unzulässig. Sie sind jedoch nicht mit dem offiziellen Angebot der Gemeinde Kloster Lehnin gleichzusetzen. Private Anbieter können für die Unterstützung, Bearbeitung oder Weiterleitung eines Antrags eigene Service- oder Vermittlungsentgelte berechnen. Diese können zusätzlich zu den gesetzlich oder satzungsrechtlich vorgesehenen Verwaltungsgebühren anfallen. 

 

Die Gemeinde hat keinen Einfluss auf die Preisgestaltung, die Bearbeitung oder den Zeitpunkt der Weiterleitung durch private Anbieter.

 

Offizielle Internetseite als Ausgangspunkt nutzen

Nutzen Sie für digitale Verwaltungsleistungen der Gemeinde Kloster Lehnin möglichst immer die offizielle Internetseite:

www.klosterlehnin.de

 

Wenn Sie über www.klosterlehnin.de in das digitale Rathaus einsteigen, nutzen Sie den von der Gemeinde bereitgestellten oder offiziell verlinkten Zugang zur jeweiligen Verwaltungsleistung.

 

Einzelne Online-Dienste können technisch auf Internetseiten anderer Behörden oder beauftragter Dienstleister bereitgestellt werden. In diesen Fällen werden Sie über die offizielle Webseite der Gemeinde zu dem vorgesehenen Angebot weitergeleitet.

 

Suchmaschinenergebnisse sorgfältig prüfen

Bei der Nutzung einer Suchmaschine wird die zuständige Behörde nicht zwingend an erster Stelle angezeigt. Oberhalb der regulären Suchergebnisse können bezahlte Anzeigen privater Anbieter erscheinen.

Ein hoher Platz in der Ergebnisliste oder die Verwendung des Namens „Kloster Lehnin“ bedeutet daher nicht automatisch, dass es sich um ein Angebot der Gemeinde handelt.

 

Prüfen Sie vor der Eingabe persönlicher Daten oder einer Zahlung:

  • die vollständige Internetadresse in der Adresszeile,

  • den im Impressum genannten Betreiber,

  • die angebotene konkrete Dienstleistung,

  • die Höhe sämtlicher Gebühren und Entgelte,

  • den Empfänger der Zahlung sowie

  • die Angaben zur Weiterleitung an die zuständige Behörde.

 

Ein vollständiges Impressum allein ist kein Nachweis für ein behördliches Angebot. Auch ordnungsgemäß auftretende private Unternehmen verfügen über ein Impressum.

 

Bei Unsicherheiten direkt nachfragen

Bei Zweifeln geben Sie zunächst keine persönlichen Daten oder Zahlungsinformationen ein.

Nutzen Sie die offiziellen Angebote unter www.klosterlehnin.de oder wenden Sie sich direkt an die Gemeindeverwaltung.

So reduzieren Sie das Risiko zusätzlicher Vermittlungsentgelte und nutzen den von der Gemeinde vorgesehenen Zugang zu den digitalen Verwaltungsleistungen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Mi, 22. Juli 2026

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