Landesweit nur gut die Hälfte aller Schüler im Präsenzunterricht in der Schule
Seit Montag (14.12.) können Eltern und andere Sorgeberechtigte darüber entscheiden, ob ihr Kind im Präsenzunterricht in der Schule oder im Distanzunterricht zu Hause lernen soll. Die Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts ist bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 18. Dezember 2020 aufgehoben. Ab 4. Januar 2021 gilt das Distanzlernen für alle Schülerinnen und Schüler, Ausnahmen bilden allein die Abschlussklassen und die Förderschulen „geistige Entwicklung“.
Bildungsministerin Britta Ernst: „Unser Appell an die Eltern ist angekommen: Laut ad-hoc-Abfrage waren gestern geschätzt nur noch rund 55 Prozent der Schülerinnen und Schüler in den Schulen präsent, alle anderen sind zu Hause geblieben, darunter etwa 5 Prozent krankgemeldete Schülerinnen und Schüler. Im neuen Jahr stellen wir – mit wenigen Ausnahmen – erstmal komplett auf Distanzunterricht um. In Abwägung des Rechts auf Bildung, soziale Teilhabe und Gesundheitsschutz tragen damit auch die Schulen dazu bei, die physischen Kontakte untereinander auf ein Minimum zu beschränken. Nur so kann es gelingen, das Pandemiegeschehen einzudämmen. Ich danke allen Eltern, Schulleitungen und Lehrkräften für ihr besonderes Engagement in dieser nicht einfachen Zeit.“
Die Eltern wurden darüber informiert, dass sie der Schulleitung bitte formlos anzeigen, wenn Ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen soll. Die Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht bleibt bestehen. Insofern sollen die Eltern ihre Kinder zu Hause zum Lernen anhalten, in der Zeit, in der sie ansonsten am Unterricht teilnehmen würden. Damit ist eine Teilnahme am (Distanz-)Unterricht gesichert und es entstehen keine Fehltage, weder entschuldigt noch unentschuldigt.
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