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Kitas sollen geöffnet bleiben

Das Land Brandenburg beabsichtigt, die Kitas weiter offen zu halten. Die BürgermeisterInnen und Amtsdirektoren des Landkreiseses Potsdam-Mittelmark haben in einer heutigen Telefonkonferenz ein einheitliches Vorgehen auf die neuen Pläne der Landesregierung zur Viruseindämmung bei der Kitabetreuung abgesprochen. Hintergrund sind die zu erwartenden neuen Regelungen in der Eindämmungsverordnung und der Richtlinie zur Erstattung von Elternbeiträgen des Landes Brandenburg, die ab Samstag, den 23.01.2021, gelten sollen und bisher nur im Entwurf vorliegen.

 

Ausdrücklich begrüßen alle Hauptverwaltungsbeamten die Absichtserklärung der Landesregierung, die Eltern, die mit der Betreuung ihre Kinder zu Hause zu einer Minimierung der Kontakte und der Ansteckungsrisiken beitragen, von den Beiträgen zu entlasten.

 

Folgende Festlegungen wurden getroffen:

 

1. Beitragserhebung

Die Gemeinden werden in den Monaten Februar und März die Einziehung der Elternbeiträge aussetzen. Die Aussetzung der Einziehung stellt keinen Verzicht auf die Elternbeiträge dar. Nach Vorliegen der endgültigen Bestimmungen durch das Land wird eine einheitliche Regelung zwischen den Kommunen abgestimmt, wie die Erhebung der Beiträge vollzogen wird. Die endgültige Abrechnung wird dann mit dem Beitragseinzug im April erfolgen. Es wird eine angemessene Lösung für die Erziehungsberechtigten angestrebt.

 

Voraussetzung für die Rückzahlung ist eine Vereinbarung zwischen den Erziehungsberechtigten und der Gemeinde, die die Betreuung des Kindes außerhalb der Einrichtung zum Inhalt hat. Wer für den Januar den Beitrag zurückerstattet haben möchte, benötigt auch noch im Januar eine entsprechende Vereinbarung. Hierzu ist ein formloser Antrag an die Gemeinde Kloster Lehnin zu stellen.

 

2. Offenhaltung der Kitaeinrichtung

Im Entwurf sieht die Eindämmungsverordnung vor, dass ab einer mehrtätigen Inzidenzzahl von über 300 die Landkreise über die Schließung der Kitas und die Einführung der Notbetreuung in den Kindereinrichtungen entscheiden müssen. Keiner kann derzeit einschätzen, wann und ob dieser Fall eintreten wird.

 

Um jedoch auf diesen Fall vorbereitet zu sein, beginnt die Gemeinde mit der Ermittlung der Notbetreuungsberechtigten für den Fall des Eintritts dieser Situation. In Kloster Lehnin werden hierzu auch auf der Internetseite der Gemeinde und in den Kitaeinrichtungen Notbetreuungsverträge für die Eltern zur Verfügung gestellt.

 

Wir bitten die anspruchsberechtigten Eltern, diese Anträge vorsorglich in der Verwaltung einzureichen, damit sie im Bedarfsfall vorliegen. Die Bearbeitung kann somit im Vorfeld erfolgen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

 

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Do, 21. Januar 2021

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