Badestelle am Emstaler Schlauch | zur StartseiteGrüne Weiden - Glückliche Tiere | zur StartseiteEhemaliges Zisterzienserkloster in Lehnin | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Antragslose Hilfe für Sportvereine: Land Brandenburg unterstützt bei der Umsetzung von Hygienemaßnahmen

Um die derzeitige Pandemie-Lage zu bewältigen gilt es, Nutzungs- und Hygienekonzepte anzupassen. Damit diese Anforderung auch im Freizeit- und Breitensport realisiert werden kann, bietet das Land Brandenburg eine pauschale Beteiligung an den Kosten der Umsetzung von Hygienemaßnahmen – pauschal und antragslos.

 

Sportministerin Britta Ernst: „Sportvereine leben Werte wie Gemeinsamkeit, Fairness sowie Toleranz vor. Und sie machen das Leben in unseren Städten und Dörfern noch ein Stück lebenswerter. Die Anpassung der Hygienemaßnahmen ist ein wichtiges Mittel der Pandemie-Bekämpfung, das nicht alle Vereine alleine stemmen können. Wir unterstützen sie dabei, indem wir ihnen unbürokratische Finanzierungshilfe bieten.“

 

Um die Sportvereine bei ihrer Umsetzung von Hygienemaßnahmen zu unterstützen, stellt das Sportministerium 1,42 Millionen Euro bereit. In den nächsten Tagen werden alle 3.003 Vereine des Sportlandes die Förderung erhalten – pauschal und antragslos. Ausgezahlt werden vier Euro Landeshilfe pro Vereinsmitglied direkt über den Landessportbund. Zu den Hygienemaßnahmen gehören unter anderem die Verwendung von Masken, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Nutzung von Schnelltests, Verkleinerungen von Trainingsgruppen und die Erhöhung der Anzahl der eingesetzten Übungsleiterstunden.

 

Landessportbund-Präsident Wolfgang Neubert: „Diese zusätzliche Unterstützung für unsere Vereine ist ein klares Signal an das Sportland mit seinen mehr als 340.000 Mitgliedern, dass unsere Leistungen, aber auch unsere Probleme nicht vergessen werden. Der Großteil unserer Vereine hat seit Monaten umfängliche Hygienepläne, die ihre Funktionalität schon in der Praxis bewiesen haben. Durch den finanziellen Zuschuss erfahren die Vereine eine partielle Unterstützung, um den Sport auch unter den aktuellen Bedingungen und Einschränkungen sicher durchführen zu können. Das muss auch bei den künftigen Entscheidungen über Öffnungsmaßnahmen unbedingt berücksichtigt werden.“

 

Am 17. Dezember 2020 hat der Landtag mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Sportfördergesetzes die Fortsetzung der Corona-Überbrückungshilfen für 2021 beschlossen. Das Ziel war es, den Freizeit- und Breitensport im Land Brandenburg während der Pandemie weiter umfassend und zielgerichtet zu unterstützen. Da nicht alle Sportvereine im Land Brandenburg einen Antrag über das Programm stellen können, wurde als Ergänzung eine pauschale Beteiligung an den Kosten zur Umsetzung der Hygienemaßnahmen beschlossen.

 

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 29. April 2021

Mehr über

Weitere Meldungen

Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  09:00–12:00 Uhr
Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   geschlossen*
Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   geschlossen*
 * Onlineterminvergabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund