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Corona-Einmalzahlung von 150 Euro

Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten im Mai 2021 eine Einmalzahlung von 150 Euro. Die Sonderzahlung, die eine der Maßnahmen des Sozialschutzpakets III ist, gilt für den Zeitraum vom 01. Januar bis 30. Juni 2021. Sie dient dem Ausgleich von Mehraufwendungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen.

 

Die Einmalzahlung erhalten alle erwachsenen Leistungsberechtigten, die im Mai 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben. Auch junge Erwachsene unter 25 Jahren, die mit einem oder beiden Elternteilen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten die Sonderzahlung, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.

Um die Einmalzahlung zu erhalten, muss kein Antrag gestellt werden. Die Gewährung erfolgt automatisch.

 

Das Jobcenter MAIA wird die Corona-Einmalzahlung am 18. Mai 2021 zur Zahlung an die Berechtigten anweisen. Die Bewilligungsbescheide über die Corona-Einmalzahlung werden etwas später, voraussichtlich im Juni 2021, an die Leistungsberechtigten versandt. Kinder und Jugendliche erhalten zwar keine Sonderzahlung vom Jobcenter MAIA, können jedoch unter den entsprechenden Voraussetzungen einen Anspruch auf den sog. Kinderbonus in Höhe von ebenfalls 150 Euro haben. Dieser wird von den Familienkassen, die auch das Kindergeld gewähren, gezahlt.

 

Weitere Infos zum Thema gibt es per E-Mail über oder telefonisch unter 033841 91-800.

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Veröffentlichung

Fr, 30. April 2021

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