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Priorisierungsgruppe 3 in Brandenburg ab 19. Mai vollständig impfberechtigt

Im Land Brandenburg sind ab heutigen Mittwoch, den 19. Mai, alle Personen der Priorisierungsgruppe 3 der Corona-Schutzverordnung impfberechtigt. Damit sind unter anderem auch Personen im Lebensmitteleinzelhandel, in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in besonders relevanten Positionen in Bereichen der kritischen Infrastruktur impfberechtigt. Auch Personen, die als Wahlhelfer tätig sind, können sich somit impfen lassen.

 

Freie Impftermine können bei impfenden Hausarztpraxen (Auswahl unter: www.kvbb.de/patienten/impfpraxen/),  www.impfterminservice.de oder unter der Hotline 116117 gebucht werden.

 

Mit der vollständigen Freigabe der Priorisierungsgruppe 3 erhalten rund 500.000 Menschen eine Impfberechtigung. Die Impfberechtigung ist über entsprechende Formulare nachzuweisen, die online auf https://brandenburg-impft.de/bb-impft/de/downloads/ zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

 

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Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Mi, 19. Mai 2021

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