Testpflicht ab heute gelockert
Wegen Corona-Inzidenzen unter 20 (Heute liegt die Inzidenz bei 3,7) für mindestens fünf Tage hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark die Bedingungen für den Besuch von (gewerblichen) Einrichtungen einen Testnachweis vorlegen zu müssen, gelockert.
Dies sieht die am 15.06.21 in Kraft gesetzte neue Umgangsverordnung (SARS-CoV-2-UmgV) im § 5 Abs. 3 vor.
Allerdings gilt die Befreiung von der Vorlage eines Testnachweises für folgende Fälle nicht:
- § 11 Abs. 3: Erbringen sexueller Dienstleistungen;
- § 20: Tanzen in geschlossenen Räumen;
- § 21: Besuch von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime, diesen gleichgestellte Wohnformen;
- § 22: Zutritt zu Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen, soweit die Vorlage eines Testnachweises gefordert wird;
- § 16 Abs. 1: Ausübung von Kontaktsport in geschlossenen Räumen.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Mehr über
Weitere Meldungen

Zusätzlicher Laubcontainer in Lehnin
Di, 06. Oktober 2026

Planung für Industriegebiet an der A2 beschlossen
Mo, 05. Oktober 2026




