Landkreis Potsdam-Mittelmark schränkt Entnahme von Wasser aus Gewässern ein
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark als Untere Wasserbehörde schränkt per Allgemeinverfügung den Gemein-, Anlieger- und Eigentümergebrauch zur Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung ein. Die Allgemeinverfügung gilt für den gesamten Landkreis. Untersagt wird die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung zum Zweck der Bewässerung und des Viehtränkens. Die Verfügung gilt vom 08. Juli 2021 bis zunächst zum 30.10.2021.
Wasserrechtliche Erlaubnisse, welche die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung zulassen, sind von der Regelung nicht betroffen.
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