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Gemeindevertretung gibt grünes Licht für Bauantragsverfahren B-Plan Görnsee

Die Gemeindevertretung hat mit ihrer Einvernehmungserklärung grünes Licht zu zwei Bauantragsverfahren im Bebauungsplan-Gebiet „Görnsee“, OT Grebs, gegeben, wo 17 Wohngebäude mit insgesamt 88 Wohnungen errichtet werden sollen. Die Stellungnahme ist wichtig für die spätere Baugenehmigung, die der Landkreis erteilt.

 

Allerdings haben die Abgeordneten dem Investor einige Auflagen mit auf den Weg gegeben: So ist eine Bestätigung der Abfallversorger APM und REMONDIS über die Befahrbarkeit und Nutzbarkeit der geplanten Wendehämmer in den Stichstraßen mit den von den Abfallentsorgern eingesetzten Fahrzeugen vorzulegen. Die vom WAZV Werder-Havelland geforderte Erschließungsvereinbarung ist vom Bauherrn bis zum 31.05.2023 abzuschließen und der Gemeinde nachzuweisen. Im Falle einer späteren Grundstücksteilung sind notwendige Stellplätze öffentlich-rechtlich durch Baulasteintragung zu sichern, sofern sie sich nicht auf dem gleichen Flurstück wie das zugehörige Wohngebäude befinden. Diese Punkte sollen als Nebenbestimmung mit in die Baugenehmigungen aufgenommen werden.

 

Bei der Gemeindeverwaltung sind am 14.03.2023 zwei Bauanträge zur Errichtung von 8 bzw. 9 Mehrfamilienhäusern mit Gewerbeteil im Bebauungsplan „Görnsee“ zur Stellungnahme und Abgabe der Einvernehmens Erklärung nach § 36 BauGB eingegangen. Nach Durchsicht der eingereichten Unterlagen war zunächst festzustellen, dass die Bauvorlagen nicht vollständig waren. Es fehlten insbesondere Unterlagen zur Entwässerung und Sicherung von notwendigen Stellplätzen. Die Bauanträge wurden daraufhin mit dem Bauherrn und seinem Objektplaner erörtert und die fehlenden Nachweise eingefordert.

 

Bis zur Sitzung des Ausschusses für Bauen, Raumordnung und Umwelt am 02.05.2023 lagen Unterlagen zur Entwässerung vor. Im Rahmen der techn. Prüfung durch das SG Tiefbau konnte den Berechnungen zur Muldenversickerung für die Bereiche von Block A bis G (Straße Im Wiesengrund) zugestimmt werden, ebenso der Versickerung für die Stichstraßen.

 

Ebenso vorgelegt wurde ein Teilungsentwurf zur Bildung einzelner Grundstücke für die Wohngebäude, Freiflächen, Grünanlagen und Spielplätze (jeweils als Miteigentum) und der zukünftigen öffentlichen Verkehrsflächen, jedoch noch nicht die Anträge zur Eintragung notwendiger Baulasten für Stellplätze (soweit sie sich nicht auf demselben Flurstück wie das zugehörige Wohngebäude befinden).

 

Der WAZV hat am 08.05.20223 zu den Bauanträgen folgendes mitgeteilt: „Der WAZV stimmt der Herstellung jeweils eines Übergabepunktes für den Trinkwasseranschluss und für den Abwasseranschluss gemäß Konzept des Erschließungsträgers vom Januar 2023 zu. Voraussetzung ist der Abschluss einer wirksamen Erschließungsvereinbarung, in der wesentliche Punkte bezüglich der technischen und kaufmännischen Anschlussbedingungen geregelt werden. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die Herstellung der entsprechenden Ver- und Entsorgungsanlagen für die innere Erschließung auf dem privaten Flurstück 1106, Flur 1, der Gemarkung Grebs in der vollständigen Verantwortung des Erschließungsträgers liegt, die Anlagen im Eigentum des Erschließungsträger verbleiben und nicht durch den WAZV* übernommen werden.“

 

Zu der ebenfalls im April 2023 beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Görnsee“ hinsichtlich Größe und Gestaltung der Wendehämmer in den Stichstraßen konnte das Einvernehmen unter folgender Bedingungen hergestellt werden: Die betroffenen Abfallentsorger (APM + Remondis) stimmen folgenden Punkten zu:

- Der Flächenbedarf der geplanten zweiseitigen Wendehämmer nach RASt 06 ist in allen Stichstraßen für die eingesetzten Müllfahrzeuge ausreichend.

- Es bestehen keine Einwände gegen die Anlage von PKW-Stellflächen im Bereich der Wendehämmer.

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 11. Mai 2023

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