Neubewertung der Situation für Badestege in Kloster Lehnin
Nach einer Zeit der Sperrung bezüglich der Badestege in Kloster Lehnin gibt es neue Entwicklungen, die möglicherweise eine Neubewertung der Situation ermöglichen. Die Badestege waren gesperrt worden, nachdem Gerichte Verwaltungsverantwortliche u. a. wegen tödlichen Verletzungen von Badegästen strafrechtlich verfolgten. Ein kürzlich ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main lässt den Sachverhalt in einem neuen Licht erscheinen.
In dem „Dorfteichprozess" ist ein Verantwortlicher wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung von drei ertrunkenen Kindern angeklagt worden. Das OLG sprach den Angeklagten frei. Das Gericht entschied, dass der Angeklagte nicht strafrechtlich verantwortlich für das Unglück sei. Zwar hätte er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, indem er keine angemessenen Sicherungsmaßnahmen ergriffen hatte, jedoch könne nicht nachgewiesen werden, dass diese Maßnahmen den Tod der Kinder verhindert hätten.
Angesichts dieses Urteils kündigte Bürgermeister Uwe Brückner an, dass die Sperrung der Badestege in Kloster Lehnin nun neu geprüft werde.
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