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Europawahl 2024


24.04.2024

Der Wahlleiter informiert zur Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024
Achtung – geänderte Wahlbenachrichtigung!

Bisher erhielten die Wahlberechtigten in der Gemeinde Kloster Lehnin eine Wahlbenachrichtigungskarte. Auf der Rückseite dieser Karte befand sich ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit den Briefwahlunterlagen. Leider wurde vielmals übersehen, dass zur Vervollständigung der persönlichen Daten auch zwingend das Geburtsdatum eingetragen werden musste. Dies führte zu unnötigen Nachfragen und machte einen erneuten Postversand nötig.
 

NEU: Diesmal erhalten alle Wahlberechtigten einen Brief mit dem Inhalt der Wahlbenachrichtigung. Hier ist der Briefwahlantrag schon soweit vorbereitet, dass neben Namen und Anschrift auch das Geburtsdatum voreingedruckt ist. Lediglich eine eigenhändige Unterschrift des Wahlberechtigten ist dann noch nötig. Der Eindruck des Geburtsdatums auf einer Karte wäre aus Datenschutzgründen nicht möglich gewesen.
 

Weiterer Vorteil: Der Inhalt ist nun besser lesbar und übersichtlicher gestaltet. Alle wichtigen Daten, wie die Daten des Wählers und seines Wahllokals, sind im oberen Drittel angeordnet, damit es auch die Wahlhelfer am Wahlsonntag etwas einfacher haben. 
 

Damit der Wahlbenachrichtigungsbrief nicht in der übrigen Post oder der Werbung im Briefkasten untergeht, ist der Umschlag auch mit dem Hinweis „Achtung wichtige Wahlunterlagen“ bedruckt. Versandt werden die Wahlbenachrichtigungen ab dem 29. April. Wer bis zum 17. Mai wider Erwarten keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.
  
Daneben wird der Wahlbenachrichtigungsbrief auch weiterhin einen personalisierten QR-Code enthalten. Hier kann ganz einfach ohne weiteren Schriftverkehr ein Wahlschein online beantragt werden. Probieren Sie es aus!

 

Zudem kann online ab dem 29. April auf der Homepage der Gemeinde www.klosterlehnin.de  online der Wahlschein beantragt werden.

Kloster Lehnin, 23.04.2024


gez. Arnold, Wahlleiter

 

   Muster-Wahlbenachrichtigungsbrief1 
 


23.04.2024

Briefwahlunterlagen beantragen

Wer am Wahlsonntag nicht im Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit per Briefwahl vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich bei der Gemeinde Kloster Lehnin stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten. Der Antrag kann formlos schriftlich, beispielsweise auch als E-Mail, oder mündlich gestellt werden. Er muss Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

 

Online können Briefwahlunterlagen hier angefordert werden:    briefe 

 

Postalischer Versand ist nur bis 05.06.2024 möglich.

 

Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl bis 18:00 Uhr beantragt werden. Nur in bestimmten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines Wahlscheines danach noch möglich.

Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig, möglichst bald nach Erhalt der Briefwahlunterlagen, mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen, da um 18:00 Uhr die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen.


02.11.2023

 

Europawahlen am 09.06.2024

 

gewählt werden:

  • Vertreter des europäischen Parlaments

     

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