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Wasserentnahmen im Landkreis PM eingeschränkt – Schutzmaßnahme wegen extremer Trockenheit

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat angesichts der anhaltenden Trockenheit eine neue Regelung zum Schutz von Gewässern erlassen.

Ab sofort ist es untersagt, mit Pumpen Wasser aus Flüssen, Bächen oder Seen zur Bewässerung zu entnehmen. Auch die Nutzung von privaten Gartenbrunnen wird eingeschränkt: Zwischen 8 und 20 Uhr darf kein Wasser mehr zur Bewässerung entnommen werden.

 

Die Maßnahme gilt landkreisweit und ist zunächst bis zum 30. September 2025 befristet. Ziel ist es, die stark gesunkenen Wasserstände zu stabilisieren und die Natur vor dauerhaften Schäden zu bewahren.

 

Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

 

Die ausführliche Bekanntmachung kann HIER oder im Dokumentdownload im Randbereich eingesehen werden.

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Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Mo, 07. Juli 2025

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