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Laubentsorgung in Lehnin und Krahne

Die Gemeinde Kloster Lehnin wird in diesem Jahr in den Ortsteilen Lehnin und Krahne die Laubentsorgung durchführen.

Die Laubentsorgung beginnt am 06.10.2025 und endet am 31.12.2025 und wird vom Baubetriebshof durchgeführt. 

Für den Zeitraum vom 01.01. bis zum 30.09. jeden Jahres ist entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Kloster Lehnin der betreffende Anlieger selbst verantwortlich.

 

Die Touren erfolgen in einem 14-tägigen Rhythmus. Die Entsorgung beginnt in der 41 Kalenderwoche am 06.10.2025 und endet am 31.12.2025

41 KW    Montag bis Mittwoch    Ortsteil Lehnin
42 KW    Montag bis Dienstag    Ortsteil Krahne
43 KW    Montag bis Mittwoch    Ortsteil Lehnin
44 KW    Montag bis Dienstag    Ortsteil Krahne
45 KW    Montag bis Mittwoch    Ortsteil Lehnin
46 KW    Montag bis Dienstag    Ortsteil Krahne
47 KW    Montag bis Mittwoch    Ortsteil Lehnin
48 KW    Montag bis Dienstag    Ortsteil Krahne
49 KW    Montag bis Mittwoch    Ortsteil Lehnin
50 KW    Montag bis Dienstag    Ortsteil Krahne
51 KW    Montag bis Mittwoch    Ortsteil Lehnin
52 KW    Montag bis Dienstag    Ortsteil Krahne
01 KW 2026    Montag bis Mittwoch    Ortsteil Lehnin

Ein Entsorgungsdurchgang innerhalb des 14-tägigen Rhythmus beinhaltet das einmalige Anfahren, die Aufnahme und die Entsorgung der vom Anlieger aufgesetzten Laubhaufen. Das Laub der Straßenbäume ist im Bereich zwischen dem Gehweg und der Straße von den Anliegern zusammen zu harken und auf Haufen zu setzen. Es ist nicht im Stammbereich von Straßenbäumen abzulegen. Laub ist aus dem für die Benutzung durch den Fußgänger vorgesehenen Teil der Verkehrsfläche unverzüglich zu entfernen, wenn es eine Gefährdung des Verkehrs darstellt.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die aufgesetzten Laubhaufen ausschließlich aus im öffentlichen Teil des Anliegerbereiches angefallenem Laub von Straßenbäumen bestehen dürfen.

 

Im Rahmen der Laubentsorgung erfolgt keine Entsorgung von:

  • Müll, Straßenkehricht und anderen Verunreinigungen,

  • generell jeglicher Größe von Ästen,

  • Gartenabfällen wie Gras, Strauchschnitt und ähnlichen Abfällen.

 

Bei Nachfragen rufen Sie bitte bei der Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 03382 7040091 an.


Kloster Lehnin, den 10.09.2024

i.A. Bertz 
FB2
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Mi, 08. Oktober 2025

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