Start Laubentsorgung in Lehnin nach KW 42 verschoben
Hinweise zur Entsorgung des Laubes von Straßenbäumen
UPDATE: Auf Grund von technischen Problemen kann die Entsorgung von Laub im Ortsteil Lehnin in der KW 41 leider nicht erfolgen. Wir gehen davon aus, dass die Laubhaufen am Straßenrand in der KW 42 in Lehnin mitgenommen werden. Weitere Planungen bleiben bestehen. Wir bitte um Ihr Verständnis. Vielen Dank. Gemeindeverwaltung Kloster Lehnin
Folgend noch einmal die ursprüngliche Mitteilung zu den Umsetzungen in der Gemeinde:
Die Gemeinde Kloster Lehnin wird in diesem Jahr in den Ortsteilen Lehnin und Krahne die Laubentsorgung durchführen. Die Laubentsorgung beginnt am 06.10.2025 und endet am 31.12.2025 und wird vom Baubetriebshof durchgeführt. Für den Zeitraum vom 01.01. bis zum 30.09. jeden Jahres ist entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Kloster Lehnin der betreffende Anlieger selbst verantwortlich. Die Touren erfolgen in einem 14-tägigen Rhythmus. Die Entsorgung beginnt in der 41. Kalenderwoche am 06.10.2025 und endet am 31.12.2025
41. KW Montag bis Mittwoch Ortsteil Lehnin
42. KW Montag bis Dienstag Ortsteil Krahne
43. KW Montag bis Mittwoch Ortsteil Lehnin
44. KW Montag bis Dienstag Ortsteil Krahne
45. KW Montag bis Mittwoch Ortsteil Lehnin
46. KW Montag bis Dienstag Ortsteil Krahne
47. KW Montag bis Mittwoch Ortsteil Lehnin
48. KW Montag bis Dienstag Ortsteil Krahne
49. KW Montag bis Mittwoch Ortsteil Lehnin
50. KW Montag bis Dienstag Ortsteil Krahne
51. KW Montag bis Mittwoch Ortsteil Lehnin
52. KW Montag bis Dienstag Ortsteil Krahne
01. KW 2026 Montag bis Mittwoch Ortsteil Lehnin
Ein Entsorgungsdurchgang innerhalb des 14-tägigen Rhythmus beinhaltet das einmalige Anfahren, die Aufnahme und die Entsorgung der vom Anlieger aufgesetzten Laubhaufen. Das Laub der Straßenbäume ist im Bereich zwischen dem Gehweg und der Straße von den Anliegern zusammen zu harken und auf Haufen zu setzen. Es ist nicht im Stammbereich von Straßenbäumen abzulegen. Laub ist aus dem für die Benutzung durch den Fußgänger vorgesehenen Teil der Verkehrsfläche unverzüglich zu entfernen, wenn es eine Gefährdung des Verkehrs darstellt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die aufgesetzten Laubhaufen ausschließlich aus im öffentlichen Teil des Anliegerbereiches
angefallenem Laub von Straßenbäumen bestehen dürfen.
Im Rahmen der Laubentsorgung erfolgt keine Entsorgung von:
Müll, Straßenkehricht und anderen Verunreinigungen,
generell jeglicher Größe von Ästen,
Gartenabfällen wie Gras, Strauchschnitt und ähnlichen Abfällen.
Bei Nachfragen rufen Sie bitte bei der Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 03382 7040091 an.
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