Vogelgrippe – Informationen für Bürgerinnen und Bürger
Stand: 27. Oktober 2025
1. Aktuelle Lage im Landkreis Potsdam-Mittelmark
Im Landkreis Potsdam-Mittelmark wurde am 19. Oktober 2025 der Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, „Vogelgrippe“) vom Typ H5N1 festgestellt. Der Befund wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt.
Daraufhin richtete der Landkreis eine Schutzzone (3 km) und eine Überwachungszone (10 km) rund um den Seuchenbetrieb ein. Am 23. Oktober 2025 wurde zusätzlich eine risikobasierte Aufstallungspflicht für Geflügel in mehreren Regionen des Landkreises angeordnet, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.
2. Betroffenheit der Gemeinde Kloster Lehnin
Die Südgrenze der Überwachungszone tangiert Gebiete der Gemeinde Kloster Lehnin.
Die Ortslage Rietz liegt vollständig innerhalb der Überwachungszone.
Die Ortsteile Netzen, Trechwitz und Damsdorf liegen am Randbereich der Zone.
Zusätzlich sind große Teile des Rietzer Sees und Teile der Streng (Vogelschutzgebiet Netzen) in die Überwachungszone einbezogen.
Für alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in diesen Gebieten gilt höchste Vorsicht. Auch in angrenzenden Ortsteilen sollte das Risiko ernst genommen und entsprechende Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
3. Was bedeutet eine Überwachungszone?
Eine Überwachungszone ist ein Gebiet im Umkreis von mindestens 10 km um einen bestätigten Geflügelpest-Ausbruch.
Sie dient der frühen Erkennung und Eindämmung einer möglichen Weiterverbreitung.
In der Zone gelten erweiterte Melde- und Schutzpflichten für Tierhalter.
Bewegungen von Geflügel, Eiern oder Einstreu sind eingeschränkt oder nur mit Genehmigung erlaubt.
Tierhaltungen werden durch den Veterinärdienst des Landkreises kontrolliert.
Eine aktive Zone bedeutet, dass dort aktuell seuchenrechtliche Maßnahmen gelten. Erst nach Ablauf der festgelegten Fristen und negativer Untersuchungen kann die Zone wieder aufgehoben werden.
4. Hinweise für Geflügelhalter in und nahe der Überwachungszone
Pflichten und Schutzmaßnahmen:
Aufstallung: Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Puten, Wachteln usw.) ist in geschlossenen Ställen oder unter überdachten, gegen Wildvögel gesicherten Vorrichtungen zu halten.
Futter & Wasser: Nur aus sicheren, wildvogelfreien Quellen anbieten. Regen- oder Oberflächenwasser darf nicht verwendet werden.
Hygiene:
Stallkleidung und -schuhe getrennt von Alltagskleidung.
Gründliches Händewaschen und Desinfektion beim Betreten/Verlassen des Stalls.
Keine fremden Personen in den Stall lassen.
Meldepflicht: Krankheitsanzeichen oder vermehrte Todesfälle im Bestand müssen sofort dem Veterinäramt gemeldet werden (Tel. 03381 533 271, E-Mail: ).
Neuzugänge: Neue Tiere nur aus sicheren, geprüften Beständen übernehmen.
Kontaktvermeidung: Kein direkter Kontakt zu Wildvögeln oder deren Ausscheidungen.
Auch Hobbyhaltungen mit wenigen Tieren sind verpflichtet, diese Vorsichtsmaßnahmen konsequent einzuhalten.
5. Verhalten bei toten Wildvögeln
Wenn Sie tote Wildvögel (z. B. Schwäne, Enten, Gänse, Reiher, Greifvögel) oder mehrere tote Tiere finden:
Nicht berühren! Kein direkter Kontakt – auch nicht mit Handschuhen aufheben.
Haustiere fernhalten.
Fundstelle merken oder markieren.
Fund sofort melden:
Hotline Landkreis Potsdam-Mittelmark: 03381 533 271 (Erreichbar über den Bereitschaftsdienst des Veterinäramtes)
Bitte geben Sie Fundort, Art und Anzahl der Tiere an. Die Kadaver werden durch Fachpersonal gesichert und untersucht.
6. Informationsquellen und Aufklärung
Für aktuelle Informationen stehen folgende Stellen zur Verfügung:
Landkreis Potsdam-Mittelmark: www.potsdam-mittelmark.de/de/aktuelles-veranstaltungen/bekanntmachungen
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut): www.fli.de
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG): www.lavg.brandenburg.de
Robert Koch-Institut (RKI): www.rki.de – Stichwort „Aviäre Influenza“
7. Zusammenfassung für die Gemeinde Kloster Lehnin
In Rietz gilt die Überwachungszone vollständig, angrenzende Ortsteile sind teils betroffen.
Für alle Geflügelhalter gelten verschärfte Hygiene- und Aufstallungsregeln.
Gefundene tote Wildvögel bitte nicht anfassen, sondern melden (Hotline 03381 533 271).
Bürgerinnen und Bürger können sich online und telefonisch über aktuelle Entwicklungen informieren.
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