Führerschein-Umtauschpflicht beachten
Viele Führerscheine müssen aktuell verpflichtend beim Landkreis umgetauscht werden – auch der Kartenführerschein. Hintergrund ist eine EU-weite Vereinheitlichung mit besseren Sicherheitsmerkmalen und einem regelmäßig aktualisierten Dokument.
Wichtig: Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen – nur das Dokument wird erneuert!
Fristen für unbefristete EU-Kartenführerscheine (nach Ausstellungsjahr):
1999–2001 → bis 19.01.2026
2002–2004 → bis 19.01.2027
2005–2007 → bis 19.01.2028
2008 → bis 19.01.2029
2009 → bis 19.01.2030
2010 → bis 19.01.2031
2011 → bis 19.01.2032
2012–18.01.2013 → bis 19.01.2033
Papierführerscheine / alte Dokumente:
Geburtsjahr vor 1953 → Umtauschfrist: 19.01.2033
Tipp: Das Ausstellungsjahr steht auf dem Führerschein im Feld „4a“.
Wer die Frist verpasst, riskiert ein Verwarnungsgeld.
Weitere Informationen & Zuständigkeit - Landkreis Potsdam-Mittelmark: https://www.potsdam-mittelmark.de/de/ihr-buergerservice/leistungen-a-z/mobilitaet-reisen/fahrerlaubnis-umtausch-fuehrerschein
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