Dauerhafte Beflaggung vor dem Rathaus der Gemeinde Kloster Lehnin beschlossen
Vor dem Rathaus der Gemeinde Kloster Lehnin weht ab sofort dauerhaft die Flagge der Bundesrepublik Deutschland. Grundlage ist ein einstimmiger Beschluss der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 19. Januar 2026. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Kevin Bolz stellte im Namen seiner Fraktion CDU/FBB/FJVT den Antrag. Ihm schlossen sich alle Fraktionen der Gemeindevertretung einstimmig an.
Die Flagge der Bundesrepublik Deutschland, amtlich Bundesflagge, ist ein deutsches Hoheitszeichen und Staatssymbol. Sie zeigt gemäß Artikel 22 des Grundgesetzes die Farben Schwarz, Rot und Gold. Ergänzend kann vor dem Rathaus auch die Europaflagge gehisst werden.
In der Begründung des Antrags wird die Bundesflagge als sichtbares Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zum Grundgesetz hervorgehoben. Ihre ständige Präsenz soll die enge Verbundenheit der kommunalen Institutionen mit Demokratie und Rechtsstaat verdeutlichen.
Zugleich wird betont, dass die dauerhaft wehende Flagge ein Symbol für Zusammenhalt in einer vielfältigen Gesellschaft ist und ein klares Zeichen gegen Spaltung setzt. Die Farben Schwarz-Rot-Gold stehen historisch in der Tradition der demokratischen Bewegung von 1848 und erinnern an die Verantwortung, Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit dauerhaft zu bewahren.
Mit dem einstimmigen Beschluss setzt die Gemeinde Kloster Lehnin ein bewusstes und dauerhaft sichtbares Zeichen. Die Beflaggung vor dem Rathaus unterstreicht den Anspruch der Gemeinde, demokratische Werte, Rechtsstaatlichkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt auch im öffentlichen Raum sichtbar zu vertreten.
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