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Eingeschränkte Abfallentsorgung bei frostigen Witterungsbedingungen und vereisten Straßen

Die APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH weist daraufhin, dass wegen der aktuell herrschenden Witterung mit Minusgraden, Eisglätte und vereisten Straßenabschnitten die Abfallentsorgung in einzelnen Straßen und Straßenzügen im Landkreis Potsdam-Mittelmark derzeit nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.

Die Sicherheit aller Beteiligten habe hierbei oberste Priorität – sowohl die der Anwohnerinnen und Anwohner als auch die der APM-Einsatzkräfte mit ihren Fahrzeugen. In vollständig vereisten oder nicht ausreichend geräumten Straßen entstehen erhebliche Gefahrenlagen: Sammelfahrzeuge können ins Rutschen geraten, Brems- und Lenkmanöver sind nicht mehr zuverlässig möglich, und auch für Fußgänger besteht ein erhöhtes Unfallrisiko.

 

Unter diesen Umständen ist ein gefahr- und schadloser Einsatz nicht zu verantworten. Diese Vorgehensweise ist rechtlich geregelt. Nach § 17 Absatz 6 der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark besteht kein Anspruch auf eine Nachentsorgung oder Gebührenermäßigung, wenn die Einsammlung der Abfälle aufgrund von Hindernissen nicht erfolgen kann.

 

Zu solchen Hindernissen zählen neben Baustellen oder falsch parkenden Fahrzeugen auch Umstände, die eine sichere Befahrbarkeit der Straße verhindern. Ergänzend regelt § 18 der Satzung die Bereitstellung der Abfallbehälter. Demnach muss die Entleerung ohne Schwierigkeiten, ohne Zeitverlust sowie gefahr- und schadlos möglich und insgesamt zumutbar sein.

 

Eine Straße gilt nur dann als befahrbar, wenn sie dauerhaft und ohne unzumutbare Gefährdung im Einklang mit den verkehrsrechtlichen Bestimmungen und den Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung befahren werden kann. Diese Voraussetzungen sind bei stark vereisten Straßen nicht erfüllt. Die darauf basierende Entscheidung, einzelne Straßen vorübergehend nicht anzufahren, dient der rechtlichen Verpflichtung, bei der Abfallentsorgung verantwortungsvoll zu handeln. Sie schützt Menschenleben, verhindert Sachschäden und bewahrt vor schwerwiegenden Folgen von Unfällen. Sobald sich die Witterungs- und Straßenverhältnisse verbessern und eine sichere Befahrbarkeit wieder gegeben ist, wird die reguläre Abfallentsorgung fortgesetzt.

 

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Kloster Lehnin
Di, 03. Februar 2026

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