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Geflügelpest: Schutzmaßnahmen im Landkreis Potsdam-Mittelmark

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark ist erneut von der Geflügelpest betroffen. In einer Geflügelhaltung in Trebbin im Kreis Teltow-Fläming wurde das Virus nachgewiesen. Zum Schutz von Tierbeständen hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark am 3. Februar 2026 eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen.

 

Rund um den betroffenen Betrieb gilt:
• eine Schutzzone mit mindestens 3 Kilometern Radius
• eine Überwachungszone mit mindestens 10 Kilometern Radius

 

Beide Zonen gelten mindestens 30 Tage und bleiben bestehen, bis sie offiziell aufgehoben werden.

Für Geflügelhaltungen in der Überwachungszone gilt erneut Stallpflicht. Geflügel muss so gehalten werden, dass kein Kontakt zu Wildvögeln möglich ist, zum Beispiel durch Stallhaltung oder überdachte Volieren.

 

Weitere Vorgaben in den Zonen:
• Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen sind untersagt.
• Jeder Verdacht auf Geflügelpest ist unverzüglich dem Veterinäramt zu melden: Telefon: (03381) 533 271 & E-Mail:

 

Überwachungszone – betroffene Bereiche:
• Gemeinde Nuthetal: Saarmund, Fahlhorst, Nudow, Tremsdorf
• Gemeinde Michendorf: Fresdorf, Wildenbruch, Stücken
• Gemeinde Seddiner See: Kähnsdorf, Seddin
• Stadt Beelitz: Schlunkendorf, Zauchwitz, Schönefeld, Rieben, Körzin

 

Die Allgemeinverfügung tritt am 4. Februar 2026 in Kraft. Sie ist unter Amtliche Bekanntmachungen auf der Internetseite des Landkreises Potsdam-Mittelmark veröffentlicht. 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Mi, 04. Februar 2026

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