Änderungen bei der Entsorgung von Bauschutt
Bei der Anlieferung von Bau- und Abbruchabfällen auf den Wertstoffhöfen der APM GmbH in Teltow, Werder/H. und Niemegk kommt es zu Änderungen.
Auf Grundlage bundesweiter Vorgaben wird die Einstufung und Dokumentation von mineralischem Bauschutt angepasst. Ziel ist eine rechtssichere Annahme, eine verbesserte Verwertung mineralischer Abfälle sowie der sachgerechte Umgang mit möglichen Asbestbelastungen.
Für Privatpersonen ist zu beachten:
- Bei Gebäuden ab Baujahr 1993 gilt Bauschutt grundsätzlich als asbestfrei.
- Bei Gebäuden vor Baujahr 1993 erfolgt vorsorglich eine entsprechende Einstufung.
- Für haushaltsübliche Kleinmengen ist eine Selbstauskunft mit Angaben zum Baujahr und zur Materialzusammensetzung erforderlich.
Ohne ausgefüllte Selbstauskunft ist keine Annahme möglich.
Bei Anlieferungen über 10 Kubikmeter ist zusätzlich eine Analyse (Beprobung) notwendig. Asbesthaltige Materialien (z. B. Wellasbest) sind getrennt anzuliefern.
Mehr Infos: https://www.apm-niemegk.de/aktueller-hinweis-anlieferung-von-bauschutt/
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