Ehemaliger Campingplatz in Lehnin soll verbindliches Planungsrecht erhalten
Auf der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kloster Lehnin am 03.03.2026 wurde unter anderem der Tagesordnungspunkt „Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ‚An der Reiherheide 2‘ im Ortsteil Lehnin und Durchführungsbeschluss für die frühzeitige Beteiligung“ beraten und beschlossen.
Das Areal „Reiherheide 2“ umfasst das Gelände des ehemaligen Campingplatzes am Klostersee. Die Fläche wird erstmals vollständig in einem Bebauungsplan geregelt. Zusätzliche Grundstücke werden einbezogen, um die bestehende Nutzung rechtlich zu sichern und geordnet weiterzuentwickeln. Vorgesehen sind klar abgegrenzte Bereiche für Camping, temporäre Ferienhäuser sowie notwendige Nebenanlagen wie Sanitär- und Empfangsgebäude. Gebäudegrößen und Höhen werden begrenzt, öffentliche Uferzugänge bleiben erhalten und Umweltbelange werden durch Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt. Bürgerinnen und Bürger sowie Fachbehörden können sich im frühen Beteiligungsverfahren einbringen.
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