Bebaubare Flächen im Ort werden verbindlich festgelegt
Auf der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kloster Lehnin am 03.03.2026 wurde unter anderem der Tagesordnungspunkt „Satzungsbeschluss zur 4. Änderung der Innenbereichssatzung des Ortsteils Lehnin“ beraten und beschlossen.
Die Satzung definiert, welche Grundstücke innerhalb der Ortslage als Innenbereich gelten und damit nach den Regeln des Baugesetzbuches bebaut werden können. Durch die präzise Abgrenzung entstehen klare Voraussetzungen für Bauanträge, gleichzeitig bleibt die vorhandene Siedlungsstruktur geschützt.
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